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Beschluss des Netzbeirates zur Lärmverminderung im Schienengüterverkehr

Der Eisenbahnsektor ist bereit zur Umrüstung auf die lärmarme Bremssohle – Nun muss die Politik die Rahmenbedingungen für eine schnelle Umsetzung verbessern

Köln/Frankfurt a. M., 20.06.2013 (BA/gm)
Aufgrund der großen Bedeutung des Lärms für die gesellschaftliche Akzeptanz des umweltfreundlichen Schienengüterverkehrs hat sich der Netzbeirat erneut mit diesem Thema befasst. Der Netzbeirat unterstreicht die Notwendigkeit, den Schienenlärm signifikant und nachhaltig zu reduzieren, um damit die gewünschte Verlagerung von Verkehr auf die Schiene nicht zu gefährden. Der Netzbeirat unterstützt die Zielstellung einer Lärmhalbierung bis zum Jahr 2020. Die Erarbeitung weitergehender Zielsetzungen nach dem Jahr 2020 bedarf zunächst zusätzlicher erheblicher Forschungs- und Entwicklungsmittel.

Der Netzbeirat begrüßt die Zulassung der LL-Sohle (Low-Low-Bremssohle) als zwingende Voraussetzung für die Umrüstung der Bestandsflotte an Güterwagen. Die Voraussetzungen für die Einführung des Lärmabhängigen Trassenpreissystems (LaTPS) und die Förderung des Umbaus sind damit geschaffen.

Der Netzbeirat unterstreicht im Gesamtkontext steigender Faktorkosten, dass die mit dieser Zielstellung verbundenen Kostenbelastungen durch Lärmverminderungsmaßnahmen nicht zu intra- und intermodalen Verwerfungen führen dürfen. Insbesondere im Wettbewerb zum LKW muss eine Verkehrsverlagerung weg von der umweltfreundlichen Schiene hin zur Straße ausgeschlossen werden.

Die vom Netzbeirat als wichtig erachteten Maßnahmen sollen sowohl an der Infrastruktur als auch am Güterwagen ansetzen. Durchgreifende Lärmminderung kann nur gemeinsam durch Infrastrukturbetreiber und Wagenhalter erzielt werden. Zur Reduktion des Schienenlärms schlägt der Netzbeirat im Einzelnen vor:

Maßnahmen an der Infrastruktur:

  • Die Maßnahmen im Rahmen des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes mit aktivem Lärmschutz (z.B. Schallschutzwände) und passivem Lärmschutz (Lärmschutzfenster) sind – wo immer sinnvoll – fortzuführen und ggfs. zu beschleunigen.
  • Die im Rahmen des Konjunkturprogramms II entworfenen innovativen Lärmminderungs-Maßnahmen an der Infrastruktur (z.B. Schienenstegdämpfer, High Speed Grinding) sollen zügig umgesetzt werden. Hierzu ist eine massive Beschleunigung der Genehmigungsverfahren sicherzustellen.
  • Die für den Lärmschutz insgesamt bereitgestellten Mittel sind zu erhöhen und zu verstetigen.
  • Um objektive Aussagen über Lärmbelastungen zu bekommen, ist ein Messkonzept zu entwickeln und zu implementieren.

Maßnahmen am Güterwagen:

  • Der Netzbeirat fordert alle Wagenhalter auf, sich zu einer verbindlichen Umrüstung der Güterwagen auf Verbundstoffsohlen bis 2020 zu verpflichten.
  • Das Lärmabhängige Trassenpreissystem sollte hinsichtlich seiner Anreizwirkungen spätestens in 2014 überprüft werden. Insbesondere im Hinblick auf eine frühzeitige Umrüstung muss die Anreizwirkung verstärkt werden. Hierzu sind zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich.
  • Um eine zügige und umfassende Umrüstung bis 2020 zu gewährleisten, ist eine öffentliche Förderung auch der erhöhten Betriebskosten nach Umrüstung notwendig. Nur wenn auch die erhöhten Betriebskosten, bedingt durch verkürzte Wartungsintervalle, gefördert werden, ist eine anschließende EU-weite Regelung über den beschränkten Einsatz nicht umgerüsteter Wagen oder ähnlich wirkende Maßnahmen ab dem Jahr 2021 zu prüfen.
  • Der Schienengüterverkehr ist europäisch. Ein Drittel der in Deutschland verkehrenden Wagen gehört ausländischen Wagenhaltern. Der Netzbeirat fordert die Politik auf, auf der EU-Ebene sicherstellen, dass auch diese Fahrzeuge im genannten Zeitraum umgerüstet werden. Die Maßnahmen in Deutschland sollten daher durch einen gesamthaften Ansatz der europäischen Verkehrspolitik unterstützt werden und vorangetrieben werden.

Der Netzbeirat fordert mit Nachdruck die Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen.

Zum Hintergrund: Das ist der Netzbeirat:
Das Eisenbahn-Bundesamt hat gemäß § 34 AEG bei der DB Netz AG einen unabhängigen Netzbeirat eingerichtet, der Empfehlungen zum Erhalt der Schienenwege und deren Ausbau und Entwicklung abgeben wird. Der Netzbeirat besteht seit Januar 2006. Ihm gehören Vertreter oder Beauftragte von Eisenbahnverkehrsunternehmen und der für den Nahverkehr zuständigen Organisationen der Bundesländer an. Dieses Praktikerforum soll sicherstellen, dass die Interessen aller Nutzer bei der strategischen und strukturellen Entwicklung, dem Ausbau und dem Erhalt des Schienenwegenetzes angemessen berücksichtigt werden. Im Netzbeirat sind alle Fragen in Bezug auf die Größe, die Kapazität und die Standards des Netzes, insbesondere Planungen von Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Ersatzinvestitionen zu besprechen.

Die DB Netz AG muss deshalb den Netzbeirat über alle strategischen und strukturellen Planungen unterrichten. Der Vorstand des Betreibers der Schienenwege muss die Empfehlungen des Netzbeirats zum Gegenstand seiner Beratungen machen. Das Eisenbahn-Bundesamt wacht darüber, dass die Empfehlungen des Netzbeirates in den Beratungen des Vorstands der DB Netz AG berücksichtigt werden. Die Schaffung des Netzbeirates ist somit ein weiterer Schritt zur Stärkung eines fairen und unverfälschten Wettbewerbs auf der Schiene.Der Netzbeirat befasst sich mit allen Fragen in Bezug auf Größe, die Kapazität und die Standards des Netzes; insbesondere werden Planungen von Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Ersatzinvestitionen besprochen. Der Netzbeirat gibt wichtige Empfehlungen zum Erhalt der Schienenwege und deren Ausbau und Entwicklung ab.

Vorsitzender des Netzbeirates ist Dr. Norbert Reinkober (Geschäftsführer Nahverkehr Rheinland und Verkehrsverbund Rhein-Sieg); stellvertretender Vorsitzender Armin Riedl (Geschäftsführer der Kombiverkehr in Frankfurt).

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