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Fahren Öffis nicht, müssen Arbeitnehmer Alternativen suchen

Wien, 22.04.2014 (BA/gm)
Laut Ankündigungen plant der Betriebsrat der Wiener Linien am Mittwoch, den 23. April 2014, in der Zeit von 4.00 bis 6.30 Uhr Betriebsversammlungen abzuhalten. Die Linien der öffentlichen Verkehrsmittel werden in dieser Zeit daher nicht fahren. Erst im Anschluss an die Betriebsversammlungen wird der reguläre Betrieb wieder aufgenommen.

Fahren öffentliche Verkehrsmittel nicht, müssen sich betroffene Arbeitnehmer zunächst um Alternativen umsehen: Kann mit dem eigenen PKW oder dem Fahrrad gefahren werden, gibt es eine Mitfahrgelegenheit. Es besteht aber keine Pflicht, auf eigene Kosten ein Taxi zu benutzen. Ein längerer Fußweg ist, soweit es die Gesundheit zulässt, jedoch zumutbar.

Gerade da der Ausfall der öffentlichen Verkehrsmittel rechtzeitig angekündigt wurde, haben Arbeitnehmer alle ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen. Welche Maßnahme zumutbar ist, wird im Einzelfall geprüft. Fehlt eine zumutbare Alternative, ist der Arbeitgeber davon zu verständigen, dass die Arbeit nicht rechtzeitig angetreten werden kann.

Für Arbeitnehmer, die ihren Dienst nicht rechtzeitig antreten können, liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor. Es muss daher auch kein Zeitausgleich oder Urlaub genommen werden. Grundsätzlich besteht auch für die versäumte Arbeitszeit Anspruch auf Lohn oder Gehalt, ein Abzug ist also unzulässig. Für Angestellte ist dieser Anspruch im Angestelltengesetz zwingend festgelegt. Arbeiter haben dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Kollektivvertrag dies vorsieht. Bei Unklarheiten sollte der Betriebsrat, die zuständige Fachgewerkschaften oder die Arbeiterkammer kontaktiert werden.

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