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BAV: Sicherheit im Schienengüterverkehr

Erste gemeinsame Kontrollen der Schweiz und Italiens

Bern, 28.07.2014 (BA/gm)
Damit der Schienengüterverkehr sicher verläuft, müssen die einzelnen Mitglieder der Transportkette in der Schweiz und im Ausland zusammenarbeiten. Aus dieser Überzeugung heraus hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Sicherheitsaufsichtsbehörde zum ersten Mal mit seiner italienischen Partnerbehörde Agenzia nazionale per la Sicurezza delle Ferrovie (ANSF) gemeinsame Kontrollen von Güterzügen durchgeführt.

Die Fachspezialisten des BAV empfingen die Vertreter der ANSF am 22. Juli 2014 im Güterbahnhof von Chiasso. Im Gegenzug durften sie ihre italienischen Amtskollegen am 23. und 24. Juli 2014 auf die andere Seite der Grenze nach Luino und in Güterverkehrsterminals in der Lombardei begleiten. In der Schweiz und in Italien sind Verfahren und Abläufe unterschiedlich geregelt. Die gemeinsamen Kontrollen ermöglichten den Teams einen Einblick in die Arbeit der Behörde des Nachbarlandes und den Austausch über die jeweiligen Tätigkeiten.

Das BAV zieht eine positive Bilanz dieser ersten praktischen Erfahrung mit der ANSF. Im Nord-Süd-Verkehr ist Italien ein wichtiger Partner. Erneut zeigten die gemeinsamen Kontrollen die Notwendigkeit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Aufsichtsbehörden, denn die Akteure im internationalen Schienengüterverkehr – Spediteure, Verlader, Eigentümer der Wagen, Eisenbahnunternehmen – sind oft über mehrere Länder hinweg tätig.

Sicherheit zuerst
Die Sicherheitsaufsicht im öffentlichen Verkehr und im Schienengüterverkehr ist eine Kernaufgabe des BAV. Seine Aufsicht umfasst drei Phasen: eine normative Phase mit der Ausarbeitung von Sicherheitsvorschriften, eine präventive Phase mit der Erteilung von Inbetriebnahme-, Betriebs- und Baubewilligungen sowie eine Betriebsphase mit Kontrollen vor Ort, Audits und Inspektionen. So lassen sich Fehler oder Mängel der Verantwortlichen frühzeitig erkennen und beheben. Halten Unternehmen die Sicherheitsnormen nicht ein, auferlegt ihnen das BAV Korrekturmassnahmen. In den gravierendsten Fällen kann es die sofortige Betriebseinstellung einer Anlage anordnen oder die Nutzung eines Fahrzeugs untersagen.

In den letzten Jahren verstärkte das BAV seine Kontrollen im Bereich Schienengüterverkehr. Die Kontrollen erfolgen mittels risikoorientierter Stichproben und werden hauptsächlich im Transitverkehr durchgeführt, der rund siebzig Prozent des Schienengüterverkehrs in der Schweiz ausmacht.

Technischer Zustand und Ladung
Die Fachspezialisten des BAV prüfen insbesondere, ob sich die Fahrzeuge in technisch einwandfreiem Zustand befinden (beispielsweise der Zustand der Achsen) und ob die Waren auf den Güterzügen korrekt verladen wurden (beispielsweise die Befestigung der Planen bei Sattelanhängern). Beanstandet werden zum Beispiel Mängel bei den Puffern, Schleifspuren und Angaben zur Ladung (Etikettierung, Lastgrenzraster).

Im Jahr 2013 überprüfte das BAV 347 Güterzüge mit insgesamt 5.688 Wagen. Im ersten Halbjahr 2014 hat es bereits 198 Züge mit 3.586 Wagen kontrolliert. Die Zahlen für das ganze Jahr werden im Frühling 2015 erwartet.

Neben verstärkten Kontakten zu den Eigentümern der Wagen, den für die Instandhaltung zuständigen Stellen und den Bahnunternehmen strebt das BAV eine enge Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden im Ausland an. Seit ein paar Jahren führt es bereits gemeinsame Kontrollen mit den deutschen Behörden durch. In Zukunft möchte es auch mit Frankreich gemeinsame Kontrollen von Güterzügen durchführen.

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