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Sozialdumping: AfA Betriebsgruppe fordert sofortige Gesetzesinitiative

Frankfurt a. M., 01.08.2014 (BA/gm)
Der Zentralausschuss der AfA Betriebsgruppe Eisenbahn fordert eine sofortige bundesgesetzliche Regelung zum Schutz der Beschäftigten. „Es kann nicht sein, dass der Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird“, so der Vorsitzende der Betriebsgruppe Karl-Heinz Zimmermann. „Sieben Jahre nach Inkrafttreten einer entsprechenden EU-Verordnung muss auch Deutschland endlich Schutzvorschriften für einheitliche Sozialstandards schaffen.“

In einem formellen Antrag an den SPD Parteivorstand, die SPD Bundestagsfraktion, den Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen innerhalb der SPD (AfA) und die SPD Landesverbände, hat der Zentralausschuss der AfA Betriebsgruppe Eisenbahn eine sofortige bundesgesetzliche Regelung zum Schutz der Beschäftigten im SPNV bei Betreiberwechsel gefordert.

Hintergrund: Noch immer werden Ausschreibungen in diesem Bereich über Löhne, Arbeitszeitregelungen, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutz sowie über Ausbildungsbestimmungen gewonnen.

„Wenn durch Wettbewerb Sozialdumping gefördert wird, hat das nichts mehr mit, sozialer Marktwirtschaft‘ zu tun“, so Betriebsgruppenchef Zimmermann. Alle drei Regierungsparteien hätten sich den Erhalt der sozialen Marktwirtschaft jedoch in ihrer Koalitionsvereinbarung zum Ziel gesetzt. Zimmermann unterstrich: „Auch die Politik hat ein elementares Interesse an der Schaffung von Schutzvorschriften. Wo durch Wettbewerb z.B. der Arbeits- und Gesundheitsschutz reduziert wird, hat es in der Konsequenz auch immer Auswirkungen auf die Sicherheit von Beschäftigten und Fahrgästen.“ Er forderte den Bundesgesetzgeber auf, endlich den Beispielen von Frankreich, Italien, Großbritannien, Dänemark, Schweden und den Niederlanden zu folgen und durch eine bundesgesetzliche Regelung die im Jahr 2007 auf den Weg gebrachte EU Verordnung (VO 1370/2007) umzusetzen.

Nach den Zahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft SPNV zur weiteren Entwicklung der Ausschreibungs-verfahren in Deutschland stehen in den nächsten fünf Jahren in mehr als 80 SPNV-Ausschreibungs-verfahren ca. 300 Mio. ZugKm zur Neuvergabe an.

„Auch vor diesem Hintergrund muss die Politik endlich handeln, damit nicht Beschäftigte und Fahrgäste von den – ohne gesetzliche Regelung absehbaren – negativen Folgen der Wettbewerbslawine überrollt werden“, so der AfA Betriebsgruppenvorsitzende.

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