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Skandalöser Nahverkehrsvertrag in Baden-Württemberg

Stuttgart 21-Gegner fordern Konsequenzen aus illegaler Projekt-Finanzierung ● Strafanzeige gegen Tanja Gönner ● Untersuchungsausschuss im Landtag gefordert, EU soll eingreifen

Stuttgart, 02.08.2014 (BA/gm)
Wenige Tage vor der geplanten Eröffnung der Baugrube am Bahnhof wird immer sichtbarer, in welchem Maße und mit welchen Mitteln das Projekt durchgeboxt wurde – und werden soll. Mit rund 1 Mrd. € hat das Land den Nahverkehrsvertrag zugunsten der Deutschen Bahn überbezahlt, so Matthias Lieb, Wirtschaftsmathematiker und Landesvorsitzender des VCD auf der Pressekonferenz des Aktionsbündnisses am vergangenen Donnerstag. Einseitig würden alle Risiken dem Land Baden-Württemberg aufgebürdet, während alle Chancen auf Mehrerlöse durch zusätzliche Fahrgäste bei der DB verbleiben Es drängt sich der Verdacht auf, dass nicht das Land von der DB über den Tisch gezogen wurde, sondern dass das Land sich freiwillig ohne Gegenwehr hat ziehen lassen. Der VCD habe sich inzwischen auch an die EU-Kommission gewandt mit der Bitte um Überprüfung auf eine unzulässige Beihilfe, da Wettbewerber der DB solche Konditionen – mangels Ermöglichung des Bauprojektes Stuttgart 21 – vom Land nicht zugestanden bekommen hätten.

Vor dem finanziellen Offenbarungseid der Bahn von 2013, wo Mehrkosten über den fest zugesagten Rahmen von 4,5 Mrd. auf 6,8 Mrd zugestanden wurden, wurde das Projekt also bereits 2003 vor dem Aus gerettet. Wenn auf einem illegalen Umweg Haushaltsmittel für ein auf der Kippe stehendes Projekt verwandt werden, wenn dabei EU-Recht gebrochen wird, dem Nah- und Regionalverkehr Mittel entzogen werden und der Landeshaushalt fortgesetzt geschädigt wird, dann kann ein Parlament nicht zur Tageordnung übergehen, so Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21. „Wir halten es deshalb politisch für dringend geboten nach der Sommerpause einen Untersuchungsausschuss des Landtags einzuberufen, der die Faktenlage weiter aufklärt, dazu die Beteiligten aus den Vorgängerregierungen anhört und dabei insbesondere die eingeräumte Motivation des Ganzen aufdeckt, auf diese Weise via Bypass und verdeckt Stuttgart 21 zu finanzieren“.

Über die politische Aufarbeitung dieses Vorgangs hinaus gehe es auch hier um strafrechtliche Konsequenzen. Zusammen mit Dieter Reicherter, ehemals Vorsitzender Richter am LG Stuttgart und mit Unterstützung des Aktionsbündnisses habe er Strafanzeige gegen die frühere Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart erstattet. Der Vorwurf gegen Gönner: Strafbare Untreue gegenüber dem Land, weil sie in genauer Kenntnis der Hintergründe und Absichten die massiv überhöhten Auszahlungen an die Bahn ausführen ließ.

Dass sich die Protestbewegung gegen S21 durch diese neuen Belege in ihrer Kritik bestärkt fühlt, könne nicht verwundern, so Matthias von Herrmann, Pressesprecher der Parkschützer: „Stuttgart 21, das Potemkinsche Dorf der Bahn, soll nun um einen weiteren Pressetermin erweitert werden: Die Bahn schmückt einen Bagger, um die Baugrube auszuheben. Um den Abtransport des Aushubs kümmert sie sich aber nicht. Genau wie beim Nahverkehrsvertrag erwartet die Bahn offensichtlich mal wieder, dass unsere gewählten Vertreter Zugeständnisse machen: Schlamperei und Planungschaos soll die Stadt Stuttgart mit immer neuen Ausnahmegenehmigungen kompensieren. Soll die Bahn nun auch noch die Stuttgarter Innenstadt mit Baustellen-LKW überrollen, weil wesentliche Teile der vorgeschriebenen Baulogistikstraßen nicht gebaut sind? Unsere Politiker vergrößern ungeniert den Stau und rauben den Stuttgartern den Schlaf, indem sie der Bahn unzählige LKW-Fahrten genehmigen, die die Planfeststellung ausdrücklich verbietet – damit muss endlich Schluss sein! Es ist an der Zeit, Stuttgarter Interessen zu vertreten und gegenüber der Bahn durchzusetzen.“ Um dies zu unterstreichen, sind für den 5. August 2014 vielfältige Aktionen, darunter eine Bannerparade geplant, siehe hier.

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