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GDL: DB-Angebot ist Schmierenkomödie

Frankfurt a. M., 26.08.2014 (BA/gm)
„Was die DB den Fahrgästen für ein Wechselbad an Gefühlen zumutet, ist schier unerträglich und dient allein dem Ziel, das Zugpersonal in unserem Lande zu diskreditieren.“ Mit diesen Worten kommentierte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Claus Weselsky das angebliche Angebot der DB von vergangener Samstagnacht. Nicht zufällig wurde das Angebot am Abend zugesandt und sofort die Medien darüber informiert. Der Witz ist dabei, dass es gar kein Angebot ist. Die DB versucht vielmehr erneut, der GDL den Schwarzen Peter zuzuschieben und die Öffentlichkeit mit der Aufführung dieser Schmierenkomödie über die wahren Begebenheiten hinwegzutäuschen.

Um den vorsätzlich missverständlichen Sprachgebrauch der DB zu korrigieren und die damit einhergehende Irreführung zu beenden, nimmt die GDL im Folgenden eine korrekte Definition der Begriffe „Tarifeinheit“, „Tarifkonkurrenz“ und „Tarifpluralität“ vor.

TARIFEINHEIT:
Tarifbindung entsteht nach dem Tarifvertragsgesetz für die Mitglieder der tarifvertragschließenden Parteien. Es gibt mehrere Tarifverträge, die auf ein Arbeitsverhältnis angewendet werden könnten. Durch Tarifeinheit ist trotz Tarifbindung des Arbeitnehmers an einen Tarifvertrag ein anderer Tarifvertrag anzuwenden. Damit würde nach Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz verletzt.

Dazu ergibt ein Zitat aus dem Rundschreiben der EVG vom 18. August 2014 an den Bundesvorstand und die Gewerkschaftssekretäre ein klares Bild über deren Position: „In dem Gespräch am 18.08.14 erklärte die GDL dazu, dass ihrerseits keine Bereitschaft mehr besteht, auf der Basis des bisherigen Grundverständnisses die Gespräche fortzusetzen. Da das GDL-Modell nicht zu einer Tarifeinheit mit dem Ausschluss von Tarifkonkurrenz führt, gab es keine Basis mehr für weitere Gespräche. Die EVG bedauert, dass es nicht möglich ist, eine Tarifpolitik zum Wohle aller Beschäftigten gemeinsam mit der GDL zu gestalten. Wir bleiben dennoch bei unseren Grundwerten und werden auch unter den bestehenden Rahmenbedingungen unsere Politik im Interesse aller Eisenbahnerinnen und Eisenbahner fortsetzen.“

Damit ist alles gesagt und es besteht schlussendlich keinerlei Chance, die unterschiedlichen Standpunkte auf dem Verhandlungswege zusammenzuführen.

TARIFKONKURRENZ
Es gibt mehrere Tarifverträge, die wegen beiderseitiger Tarifbindung auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Diese Tarifkonkurrenz muss aufgelöst werden, es kommt nur der speziellere Tarifvertrag zur Anwendung. Beispiel: Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag kommt zum Tarifvertrag des Unternehmens hinzu.

Die im Angebot der DB vom 20. August 2014 hierzu gemachte Aussage lautet: „I. Grundsatz: Vorab wiederholen wir den Grundsatz, der unser Handeln leitet und von dem wir nicht abweichen werden: Wir akzeptieren nicht, dass auf eine Arbeitnehmergruppe unterschiedliche Tarifverträge zweier Gewerkschaften anzuwenden sind.“

TARIFPLURALITÄT
Es gibt mehrere Tarifverträge, die auf ein Arbeitsverhältnis angewendet werden könnten. Es kommt, durch Entscheidung des BAG bestätigt, nur der Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis zur Anwendung, an den der Arbeitnehmer tarifgebunden ist. Würde ein anderer Tarifvertrag angewendet, verstößt das gegen die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz.

Es wird also erneut nichts unversucht gelassen, um Tarifpluralität auszuschalten und Tarifeinheit herzustellen. Das heißt nichts anderes als gezielte Umgehung von Pluralität und Wettbewerb und Schaffung eines Tarifkartells zu Lasten der Lokomotivführer und Zugbegleiter in diesem Land.

Die GDL hat schriftlich im Angebot vom 20. August 2014 folgende Fakten von der DB erhalten an denen sich nichts geändert hat:

  • 350 Euro Einmalzahlung für sechs Monate nur für Lokomotivführer.
  • Die harte Bedingung, generell nicht über Arbeitszeit, Entgelt, Überstunden etc. – und das auch noch nicht einmal über die Lokomotivführer mit der GDL – zu verhandeln.
  • Laut DB sind 37.000 Beschäftigte in den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) der DB betroffen.
  • 10.000 Beschäftigte sind in keiner Gewerkschaft.
  • 19.000 Mitglieder hat die GDL exakt in diesen EVU, weil sie sich nur auf den Eisenbahnverkehrsmarkt und nicht zusätzlich auf die Schieneninfrastruktur konzentriert und gleichzeitig beschränkt!
  • Aus den genannten Zahlen folgt, dass maximal 8.000 Beschäftigte Mitglied bei der EVG sein können, was auch folgerichtig ist, da der Schwerpunkt der EVG in der Infrastruktur liegt, (zum Beispiel Werkstätten, Netz, Station&Service).

„Wir sind auch weiterhin nicht bereit, die umfassende tarifpolitische Zuständigkeit für mehr als 51 Prozent, die unsere Mitglieder in den EVU der DB sind, gleichermaßen an der Garderobe abzugeben, um uns, noch bevor Tarifverhandlungen überhaupt beginnen, in Abstimmungsprozessen über die Frage wer denn nun für was die Regelungskompetenz und die Tarifmacht hat, zu zermürben,“ so Weselsky. „Wettbewerb bildet die Grundlage unseres Wirtschaftslebens und ist der Motor für Fortschritt und Verbesserungen.“

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