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Beteiligung der Öffentlichkeit: Bahn informiert über Planungen im Abschnitt Riegel – March

Planungsunterlagen zur Einsicht in Freiburg • Informationsveranstaltung am 16. Oktober 2014 in Emmendingen

Freiburg, 27.08.2014 (BA/gm)
Die Deutsche Bahn informiert im Rahmen der sogenannten „Frühen Beteiligung der Öffentlichkeit“ über die geplanten Maßnahmen im Planfeststellungsabschnitt (PfA ) 8.1 Riegel – March des Projekts Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel.

Die DB ProjektBau GmbH plant und realisiert im Auftrag der DB Netz AG (Vorhabenträger) den viergleisigen Ausbau der Rheintalbahn. Im Bereich des Planfeststellungsabschnitts 8.1 ist eine gebündelte Trassenlage mit der Bundesautobahn (BAB) 5 geplant. Das erforderliche Planfeststellungsverfahren wurde bereits im Dezember 2006 eingeleitet, die Planung jedoch aufgrund der im „Projektbeirat“ vereinbarten Festlegungen umfassend überarbeitet.

Der Vorhabenträger, vertreten durch die DB Projektbau GmbH, hat sich dazu entschlossen, für das Vorhaben die Öffentlichkeit im Sinne des § 25 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) früh zu beteiligen. Diese Beteiligung der Öffentlichkeit stellt kein behördliches Verfahren dar und ersetzt dieses auch nicht. Sie soll die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die geplante Umsetzung und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten.

Die Planungsunterlagen können vom 16. September bis zum 15. Oktober 2014 bei der DB ProjektBau GmbH, Wilhelmstraße 1b in 79098 Freiburg, eingesehen werden. Die Unterlagen liegen jeweils von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 12 bis 16 Uhr im dritten Obergeschoß im Besprechungsraum „Glaskasten“ aus.

Die Unterlagen stehen ebenfalls im Internet auf der Homepage des Projektes unter www.karlsruhe-basel.de zum Download zur Verfügung.

Die Bahn erläutert die Planungen zudem im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Donnerstag, den 16. Oktober 2014 von 18 bis 21 Uhr in der Steinhalle, Steinstraße 3 in 79312 Emmendingen.

Die Bekanntmachung zur „Frühen Beteiligung der Öffentlichkeit“ wird in Mitteilungsblättern der betroffenen Kommunen veröffentlicht.

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