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Bessere Betriebsqualität in den Abschnitten Eschweiler und Aachen-Rothe Erde

Deutsche Bahn stellt Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt Aachen-Rothe Erde beim Eisenbahn-Bundesamt

Düsseldorf, 02.09.2014 (BA/gm)
Die Deutsche Bahn AG hat am 29.08.2014 beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Köln den Antrag auf Planfeststellung für den Abschnitt Aachen-Rothe Erde des Projektes „Ausbaustrecke 4, II. Ausbauabschnitt, 1. Baustufe“ eingereicht. Die Einreichung der Antragsunterlagen für den Abschnitt Eschweiler erfolgte bereits am 08.08.2014.

Dieses Projekt gehört zum Ausbau der Eisenbahnstrecke von Köln über Aachen bis zur deutsch-belgischen Staatsgrenze – kurz ABS 4 genannt – und ist ein wichtiges Projekt für die Erweiterung des europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes. Die 1. Baustufe des II. Ausbauabschnittes umfasst den barrierefreien Ausbau des Hauptbahnhofs in Eschweiler und Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsqualität, um einen reibungsloseren und pünktlicheren Zugverkehr in den Abschnitten Eschweiler und Aachen Rothe Erde zu erzielen. Dazu gehört unter anderem der Bau von Überholungsgleisen, mit deren Hilfe den Regional- und Fernverkehrszügen ermöglicht wird, langsamere Güterzüge zu überholen und somit Verspätungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Die bisherigen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten verändern sich durch den Ausbau nicht.

Im Abschnitt Aachen-Rothe Erde wird im Ortsteil Eilendorf zwischen dem Haltepunkt Eilendorf und dem ehemaligen Güterbahnhof Aachen-Rothe Erde das dritte Gleis um ca. 1.700 m verlängert. Die Gleisverlängerung erfordert die Anpassung eines Kreuzungsbauwerks (Brücke der Bahnstrecke über ein Bahnhofsgleis) sowie der Oberleitung und der Leit- und Sicherungstechnik. Eine schalltechnische Untersuchung zu Auswirkungen dieser Maßnahme hat ergeben, dass aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Abschnitt Aachen-Rothe Erde (Ortsteil Eilendorf) sind Schallschutzwände auf einer Länge von rund 1.000 Metern geplant. Die Eingriffe in private Grundstücke wurden dabei minimiert, so dass nur bei acht Grundstücken eine vorübergehende Inanspruchnahme während der Bauzeit auf einem schmalen Streifen entlang der Grundstücksgrenzen erforderlich ist. Die Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden bis Ende September 2014 mit einem Schreiben direkt informiert.

Als weitere aktive Schutzmaßnahme kommt das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) zum Einsatz. Dabei werden die Schienen regelmäßig auf Schallabstrahlung durch Unebenheiten geprüft und bei Bedarf geschliffen. Dieses Verfahren reduziert den Lärm dauerhaft um drei Dezibel. Das BüG ist auf den durchgehenden Gleisen in einer Gesamtlänge von rund 1,6 Kilometern geplant. Ergänzend besteht in Teilbereichen ein Anspruch auf passiven Schallschutz (z. B. Schallschutzfenster). Neben den Vorkehrungen für den Schallschutz sind im Abschnitt Aachen-Rothe Erde Maßnahmen zum Erschütterungsschutz geplant. In einem Bereich von rund 200 Metern Länge ist der Einbau hochelastisch besohlter Schwellen vorgesehen.

Nach Prüfung der Antragsunterlagen durch das EBA, werden diese an die zuständige Anhörungsbehörde, in dem Fall die Bezirksregierung Köln, weitergegeben. Die Anhörungsbehörde ist für die anschließende öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen verantwortlich. Im Rahmen dieser sogenannten Offenlage können sich alle Betroffenen über die Planung informieren sowie ihre Anregungen und Einwände zu dem Projekt einbringen. Die Offenlage wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2015 stattfinden. Termin und der Ort der Offenlage werden im Vorfeld rechtzeitig bekannt gegeben.

Nach Abschluss dieses Verfahrens und weiterer vorbereitender Schritte, wie die Vergabe der Arbeiten an ein Unternehmen, wird mit dem Bau voraussichtlich 2018 begonnen.

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