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Verkehrsministerium reagiert auf EVG-Forderung

Frankfurt a. M., 01.10.2014 (BA/gm)
Das Bundesverkehrsministerium hat umgehend auf Forderungen der EVG reagiert. Nach Maßgabe des Vorsitzenden der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Alexander Kirchner, ist die Haftpflichtversicherung, die jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland abschließen muss, viel zu gering. Diese belaufe sich auf gerade mal 10 Millionen Euro je Schadensfall. Zudem wurde die Versicherungssumme seit gut 20 Jahren nicht mehr angepasst. Das haben entsprechende Recherchen der EVG nach dem Eisenbahnunfall in Mannheim ergeben.

Nach der Aufforderung der EVG, dies umgehend zu korrigieren, hat Bundesverkehrsminister Dobrindt jetzt erklärt, dass beabsichtigt sei, die Versicherungssumme zu erhöhen. „Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich in Vorbereitung. Ihre Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren ist selbstverständlich vorgesehen“, heißt es in einem Schreiben des Ministers an die EVG.

„Damit können wir eine wichtige Verbesserung erreichen“, machte der EVG-Vorsitzende Alexander Kirchner deutlich. Verschuldet ein Lokführer einen Unfall und geht das Unternehmen für das er tätig ist, in die Insolvenz, weil der Schaden höher als die Versicherungssumme ist, muss möglicherweise der Unfallverursacher haften. Je höher die Versicherungssumme ist, umso geringer ist das Risiko für die Lokführer.

Die EVG fordert mit Nachdruck von der Politik, dem Schienenverkehr – und hier insbesondere dem Schienengüterverkehr – mehr Aufmerksamkeit zu schenken. So fordert die EVG untern anderem eine einheitliche Ausbildung von Triebfahrzeugführern, eine elektronische Fahrerkarte, auf der Qualifikationen und Lenkzeiten festgehalten werden, sowie einen Tachographen auf allen Loks.

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