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Bahn frei für den Rhein-Ruhr-Express

Beschwerde der Deutschen Bahn abgewiesen

Gelsenkirchen, 29.10.2014 (BA/gm)
Die Vergabekammer Münster hat die Beschwerde der DB Regio AG zum Ausschreibungsverfahren des Rhein-Ruhr-Express (RRX) zurückgewiesen. Das Urteil bestätigt das neue Verfahrensmodell und die Sichtweise des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), der federführend für die Vergabe zuständig ist. Die DB Regio hat auf weitere Einwände vor dem Oberlandesgericht verzichtet. Damit kommt es zu keinen Verzögerungen im Projekt. Die neuen RRX-Fahrzeuge können wie geplant ab 2018 eingesetzt werden. Gemäß dem RRX-Grundsatzvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den fünf beteiligten Aufgabenträgern wurden die Beschaffung und Instandhaltung der Züge und der spätere Betrieb getrennt ausgeschrieben. Bei den Bietern stößt das RRX-Modell größtenteils auf Zustimmung: Am laufenden Verfahren beteiligen sich deutlich mehr Akteure als im bundesweiten Durchschnitt.

„Wir haben positiv zur Kenntnis genommen, dass die DB Regio das Urteil der Vergabekammer Münster akzeptiert. Das neue RRX-Modell ermöglicht einen fairen Wettbewerb und stellt die Qualität der Fahrzeuge und damit auch der angebotenen Nahverkehrsleistungen nachhaltig sicher“, sagt Martin Husmann, Vorstandssprecher des VRR. „Im Bereich der Instandhaltung und dem Energieverbrauch gehen wir in der Vergabe neue Wege und können so nachhaltig wirtschaften, denn die neuen Fahrzeuge sind so entwickelt, dass sie möglichst energieeffizient betrieben werden können. Der Rhein-Ruhr-Express ist ein Mobilitätsprojekt mit Zukunft und kommt den Menschen in unserem Lande zugute.“

Wesentliches Argument der DB Regio war, dass der Betreiber durch die Trennung der Leistungen keinen Einfluss auf die Qualität oder Verfügbarkeit der Züge habe. Da diese zur Durchführung des Betriebs benötigt werden, sei keine Kalkulation durchführbar. Die Vergabekammer entschied am 2. Oktober 2014, dass die Beschwerde unbegründet ist. Es seien keine Rechtsverstöße ersichtlich. Den Aufgabenträgern stehe es frei, ein neues Ausschreibungsmodell einzuführen, solange die Konditionen nicht „unzumutbar“ sind. Die Frist zum Einspruch gegen das Urteil ist vergangenen Mittwoch abgelaufen. „Ich persönlich begrüße es sehr, dass es durch die Zurückweisung des Nachprüfungsantrags nun zu keinen Verzögerungen im laufenden Vergabeverfahren kommt. Damit steht einer Einführung der ersten Neufahrzeuge in 2018 von unserer Seite nichts mehr im Wege“, so Martin Husmann.

Über den Rhein-Ruhr-Express
Der RRX ist eines der wichtigsten Verkehrsprojekte in Nordrhein-Westfalen. Damit sollen die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden, um den stark belasteten Rhein-Ruhr-Korridor zwischen Dortmund und Köln zu stärken und den Fahrgästen deutlich hochwertigere Nahverkehrsleistungen bieten zu können. Um dem stetig steigenden Fahrgastaufkommen Rechnung zu tragen, wird der RRX ab Dezember 2018 im 15-Minuten-Takt die Metropolen verbinden und zur Geschwindigkeit des Fernverkehrs aufschließen. Die großen Regionalexpress-Linien in NRW werden dann nach und nach mit modernen, barrierefreien und leistungsstarken Doppelstock-Fahrzeugen betrieben. Bereits ab 2016 profitieren die Fahrgäste in NRW von ersten verkehrlichen Verbesserungen, denn das Fahrplanangebot wird bereits zu diesem frühen Zeitpunkt deutlich ausgeweitet.

Über das RRX-Modell
Die Investitionskosten für die benötigten Züge sind hoch, was insbesondere kleine und mittelständische Eisenbahnverkehrsunternehmen vor große Herausforderungen stellt. Um trotzdem einen funktionierenden Wettbewerb zu sichern, wurde im Rahmen des sogenannten NRW-RRX-Modells erstmals die Beschaffung und Instandhaltung der Fahrzeuge vom Betrieb der Linien getrennt. Die bereits seit 10. Oktober 2013 laufende Fahrzeug-Ausschreibung sieht vor, dass ein Hersteller die Fahrzeuge dauerhaft in der erforderlichen Anzahl und Qualität bereitstellt und deren hundertprozentige Verfügbarkeit über 30 Jahre garantiert. Dies hat den Vorteil, dass nicht allein der Kaufpreis den Ausschlag gibt, sondern die Lebenszykluskosten. Die Fahrzeuge müssen so gebaut werden, dass sie wirtschaftlich sind und wenig Energie verbrauchen. Das spart Steuern und schont die Umwelt. Am 31. Januar 2014 veröffentlichte der VRR als federführender Aufgabenträger die Ausschreibung des RRX-Betriebs, eines der größten deutschen SPNV-Verfahren seit der Marktöffnung im Jahr 1996.

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