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Bundesrätin Doris Leuthard an der Alpenkonferenz in Turin

Bern, 21.11.2014 (BA/gm)
Bundesrätin Doris Leuthard hat am heutigen Freitag in Turin an der Alpenkonferenz teilgenommen, dem beschlussfassenden Organ der Alpenkonvention. Hauptthemen der Konferenz waren der Klimawandel sowie die Resultate der 2012 eingesetzten Energieplattform. Ausserdem wurde die zukünftige Rolle der Alpenkonvention innerhalb Europas diskutiert.

Die Umweltministerinnen und -minister der Vertragsstaaten der Alpenkonvention haben sich am heutigen Freitag an der abschliessenden Medienkonferenz zur XIII. Alpenkonferenz in Turin dafür ausgesprochen, im Bereich des Klimawandels noch intensiver zusammenzuarbeiten. Der 5. Bericht des Weltklimarats der UNO (IPCC) empfehle ein entschiedenes Handeln, sagte Bundesrätin Doris Leuthard. Der IPCC-Bericht mache zudem deutlich, dass eine Reduktion der CO2-Emissionen möglich sei. Erneuerbare Energien, die grüne Wirtschaft, intelligente Technologien sowie der öffentliche Verkehr und Energieeffizienz seien wirksame Instrumente gegen die Klimaveränderung. Deshalb sei es angebracht, dass die Alpenkonvention diese Themen in ihr künftiges Mehrjahresprogramm aufnehme.

Die UVEK-Vorsteherin informierte zudem über die Resultate der 2012 eingesetzten Energieplattform. An drei Workshops wurden die Themen Energieproduktion, -effizienz sowie -speicherung und -systeme diskutiert. Dabei bestätigte sich, dass sich die Energiestrategien der Alpenländer und -regionen in unterschiedliche Richtungen entwickeln. Die Zusammenarbeit und der Austausch zu verschiedenen Themen sind daher weiter zu verbessern. Gemeinsam mit Deutschland und Liechtenstein wird die Schweiz deshalb alpenweite Konferenzen zur Energieeffizienz durchführen sowie zur Frage, wie sich der Zubau erneuerbarer Energien und der Schutz von Natur und Landschaft im Alpenraum vereinbaren lassen. An der Weltausstellung 2015 in Mailand findet die erste Konferenz dazu statt.

Die Umweltministerinnen und -minister haben ferner beschlossen, dass alpenspezifische Anliegen für eine grüne Wirtschaft in den nächsten zwei Jahren mit einem Alpenzustandsbericht vertieft werden sollen. Sie haben das Generalsekretariat zudem gebeten, den Beitrag der Alpenkonvention für die Makroregionale Strategie Alpenraum zu klären. Bundesrätin Leuthard plädierte ausserdem dafür, dass sich das Generalsekretariat, die Geschäftsstelle der Alpenkonvention, im veränderten institutionellen Umfeld neu ausrichtet.

Alpenkonvention
Die Alpenkonvention ist weltweit das erste völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen zum Schutz einer Bergregion. Sie definiert ein transnationales Gebiet als funktionale geografische Einheit und als einen vor gemeinsamen Herausforderungen stehenden Kultur- und Wirtschaftsraum. Die Vertragsparteien sind Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, die Schweiz, Slowenien und die EU. Zu Beginn der 1990er-Jahre arbeiteten diese Staaten eine Rahmenkonvention aus, die im März 1995 in Kraft trat. Die Schweiz ratifizierte sie 1999. In der Schweiz ist das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) für die Alpenkonvention zuständig. Die Federführung hat das Bundesamt für Raumentwicklung ARE.

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