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Bahn hat für S21-Abstellbahnhof in Stuttgart-Untertürkheim neue Konzeption

Gleiche Leistungsfähigkeit der Anlage bei geänderter Zuführung ● modifizierte Planunterlagen neu beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht

Stuttgart, 18.12.2014 (BA/gm)
Bei der Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens durch das Projekt Stuttgart 21 hat die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH eine neue Konzeption für den Abstellbahnhof in Stuttgart-Untertürkheim entwickelt. Dabei hat die Projektgesellschaft die ursprüngliche Planung aus dem Jahr 2009 grundlegend modifiziert.

Die Neukonzeption der Bahn sieht vor allem eine geänderte Zuführung in den Abstellbahnhof vor. Die Bahn konnte in einer umfangreichen betrieblichen Untersuchung darlegen, dass auf der Westseite der Anlage zwei bislang geplante Überwerfungsbauwerke – zur Anbindung des Bahnhofs Stuttgart-Bad Cannstatt sowie der Remsbahn Richtung Waiblingen – nicht erforderlich sind. Statt aufwendiger Eisenbahnbrücken und der daran anschließenden langen Rampen ist die Leistungsfähigkeit der Bahnanlage auch mit entsprechenden Weicheneinbauten gegeben. Die Bahn sieht dabei die Möglichkeit, zum einen Schallemissionen in der Höhe zu vermeiden und dadurch insgesamt die Schallbelastung zu reduzieren sowie zum anderen Kostenvorteile im Umfang von über 100 Millionen Euro zu realisieren.

Darüber hinaus wird der Abstellbahnhof weiterhin über die gleichen Parameter verfügen. Die Planungen beinhalten weiterhin Anlagen für die Innen- und Außenreinigung von Zügen. Die Länge der Gleisanlagen für die Abstellung von Eisenbahnfahrzeugen wurde um rund 1.500 Meter auf insgesamt 8.856 Meter erweitert. Dazu kann auch noch vorhandene Gleisinfrastruktur in Stuttgart-Münster und Stuttgart-Obertürkheim genutzt werden. Die Bahn plant weiterhin eine Fläche ein, auf der eine Werkstatthalle gebaut werden kann.

Die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH hat am gestrigen Mittwoch für den Anschluss des Abstellbahnhofs in Stuttgart-Untertürkheim an den Bahnknoten Stuttgart 21 die Planunterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt neu eingereicht. Damit wird das Planfeststellungsverfahren in dem Planfeststellungsabschnitt (PFA), der offiziell als PFA 1.6b Abstellbahnhof Untertürkheim bezeichnet wird, wieder begonnen.

In den Abstellbahnhof Untertürkheim werden Teile der Aufgaben von Fahrzeugreinigung und Fahrzeuginstandhaltung verlagert, die heute im Abstellbahnhof am Rosensteinpark ausgeführt werden. Diese Flächen werden nach Inbetriebnahme von Stuttgart 21 nicht mehr benötigt und dementsprechend der städtebaulichen Entwicklung in der Landeshauptstadt zugeführt.

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