EVG fordert Einmalzahlung auch für den Dienstleistungsbereich
Angebot der DB AG in der vorliegenden Form nicht ausreichend
Frankfurt a. M., 18.12.2014 (BA/gm)
Die EVG-Verhandlungsführerin, Regina Rusch-Ziemba, hat das Angebot der Deutschen Bahn, eine Einmalzahlung zu leisten, als „in der vorliegenden Form nicht ausreichend“ bezeichnet. Das Angebot der DB AG solle nicht für den Dienstleistungsbereich gelten, machte sie deutlich, das sei für die EVG nicht akzeptabel.
„Wir wollen, dass alle Beschäftigten, für die wir derzeit bei der Deutschen Bahn Tarifverhandlungen führen, von einer Einmalzahlung profitieren, dazu gehört für uns auch der Dienstleistungsbereich“, machte Regina Rusch-Ziemba deutlich.
Die EVG erwarte von der DB AG dazu in der nächsten Verhandlungsrunde eine entsprechende Zusage. Das habe die EVG-Verhandlungskommission dem Bahnvorstand am 12. Dezember bereits deutlich ins Stammbuch geschrieben.
„Wir halten daran fest: 6 Prozent für alle unsere Mitglieder, mindestens aber 150 Euro sind unsere Forderung, daran wird auch eine Einmalzahlung nichts ändern“, stellte Regina Rusch-Ziemba fest. Auch an der Weiterentwicklung des Entgeltsystem in der bestehenden Tarifstruktur werde die EVG festhalten.
Die EVG wird ihre Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn am 14. Januar 2015 in Frankfurt fortsetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die EVG Streiks ausgeschlossen.