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Schweiz: Die SKE übt ihre neuen Kompetenzen aus

Bern, 03.07.2015 (BA/gm)
Im Berichtsjahr 2014 konnte die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) erstmals ihre neuen Kompetenzen anwenden und damit eine eigentliche Wettbewerbsfunktion wahrnehmen.

Mit der Bahnreform 2.2 per Mitte 2013 hat die SKE die Kompetenz erhalten, im Verdachtsfall einer Diskriminierung im Netzzugang eine Untersuchung von Amtes wegen eröffnen. Diese präventive Überwachung hat zum Ziel, wettbewerbsbehindernde Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und diskriminierendes Verhalten zu bekämpfen.

Die SKE trifft ihre Entscheidungen unter Berücksichtigung des effektiven Marktumfeldes, der technischen und der rechtlichen Grundlagen. Damit werden Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb geschaffen.

Im Berichtsjahr hat die Kommission zwei Untersuchungen umfassend durchgeführt und in einem Fall mit einer Verfügung abgeschlossen. Es betrifft dies die Trassenvergabe durch die Trasse Schweiz AG in Sachen Trassenbestell- und Zuteilungsprozess PostMail-Züge im Jahresfahrplan 2014. Dabei wurden Mängel festgestellt und für künftige Verfahren die Grundsätze detailliert festgelegt. Der Fall ist nach wie vor anhängig. Weitergehende Informationen lesen Sie auf Seite 8 des Tätigkeitsberichts.

Im internationalen Umfeld stellt die Kommission eine sich langsam entwickelnde regulatorische Praxis und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staaten fest. Die SKE bringt sich aktiv ein und kann aufgrund der zentralen Lage und dem hochentwickelten Eisenbahn-System der Schweiz einen wertvollen Beitrag leisten.

Die Tätigkeiten der Kommission geniessen hohe Aufmerksamkeit bei den Anspruchsgruppen, die durchaus kontroverse Anliegen verfolgen. Die Kommission legt deshalb Wert auf eine juristisch kompetente, kongruente und transparente Praxis, die es in den nächsten Jahren weiterzuentwickeln gilt.

Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) ist eine unabhängige und aktive Überwachungs-behörde im Schienenverkehr. Sie wacht seit dem Abschluss des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den diskriminierungsfreien Zugang zum Eisenbahnnetz.

Damit kommt der Regulierungsstelle eine eigentliche Wettbewerbsfunktion zu: Alle Eisenbahnverkehrs-unternehmen (EVU) haben Anspruch, zu gleichwertigen technischen und wirtschaftlichen Bedin¬gungen diskriminierungsfreien Zugang zum Bahnnetz und damit zum Schienenverkehrsmarkt zu erhalten.

Die sieben Kommissionsmitglieder werden vom Bundesrat gewählt. Sie sind von der Bahnwirtschaft unabhängig. Präsidiert wird die SKE von Patrizia Danioth Halter, lic.iur., Rechtsanwältin und Notarin, LL.M., Altdorf.

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