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Schwarzfahren wird ab August 2015 teurer

Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) steigt auf 60 Euro

Essen, 31.07.2015 (BA/gm)
Ab dem 1. August 2015 geht es Schwarzfahrern empfindlich ans Portemonnaie. Wer dann ohne gültigen Fahrschein im Rahmen einer Kontrolle erwischt wird, hat ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) von 60 Euro statt bisher 40 Euro zu zahlen. Diese im gesamten Bundesgebiet geltende Regelung soll vorsätzlich handelnde Täter abschrecken.

„Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern schadet der Allgemeinheit. Nach § 265a StGB macht man sich sogar strafbar, wenn man absichtlich die Beförderungsleistung eines Verkehrsunternehmens ohne zu zahlen in Anspruch nimmt“, erklärt EVAG-Pressesprecher Nils Hoffmann.

Der Schaden, der der Essener Verkehrs-AG durch Schwarzfahren entsteht, ist immens. Im vergangenen Jahr lag der kalkulierte Einnahmeverlust bei rund 5,7 Millionen Euro. Geld, das für den Erhalt und Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs eigentlich dringend benötigt wird. Der Einnahmeverlust wurde mit einem durchschnittlichen Fahrpreis einer Kurzstrecke und eines EinzelTickets der Preisstufe A2 berechnet. Von 1.633.672 kontrollierten Fahrgästen wurden 41.301 Fahrgäste ohne gültiges Ticket angetroffen. Hochgerechnet auf Basis aller Fahrgäste im Linienverkehr sind demnach 2.859.363 Fahrgäste schwarzgefahren.

Fahrgäste, die im Besitz eines gültigen persönlichen Tickets sind, dieses während der Kontrolle jedoch nicht vorzeigen können, dürfen übrigens auch weiterhin auf die Kulanz der EVAG hoffen. In solchen Fällen wird nur eine geringe Bearbeitungsgebühr fällig.

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