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GDL schließt Schell und weitere ehemalige Amtsinhaber aus

Frankfurt a. M., 01.09.2015 (BA/gm)
Aufgrund offener Mitgliedsbeiträge an die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und wegen gewerkschaftsschädigenden Verhaltens hat der geschäftsführende Vorstand der GDL gemäß Satzung den Ausschluss von Manfred Schell, Sven Grünwoldt und Thorsten Weske zum 1. September 2015 beschlossen. „Nicht gezahlte Beiträge in zum Teil fünfstelligen Bereich haben uns keine andere Wahl gelassen, als diesen Schritt zu vollziehen“, so der stellvertretende GDL-Bundesvorsitzende Norbert Quitter. „Die Satzung der GDL ist eindeutig. Wer trotz mehrfacher Aufforderung seinen Beitragszahlungen nicht nachkommt, hat keinen Anspruch auf Mitgliedschaft. Dies gilt für jeden, ohne Ansehen der Person.“ 

Alle Versuche der GDL, die nach Satzung, Beitrags- und Sonderbeitragsordnung festgelegten Summen einzutreiben, blieben bislang erfolglos. Die GDL hat mittlerweile Gerichtsverfahren zur Beibringung der offenen Beträge eingeleitet. „Die Mitgliedsbeiträge sind satzungsgemäß zu entrichten und das gilt für alle unsere Mitglieder“ so Quitter. „Wir behandeln alle Mitglieder gleich, deshalb können und wollen hier keine Ausnahme machen. Bei der GDL gibt es keinen Prominentenbonus.“

Gewerkschaftsschädigendes Verhalten führt auch zum Ausschluss
Wegen gewerkschaftsschädigenden Verhaltens hat der geschäftsführende Vorstand auch den Ausschluss von Volker Siewke und Dieter Kowalsky beschlossen. Beide haben durch diffamierende und zum Teil unwahre Behauptungen versucht, das Ansehen der GDL in der Öffentlichkeit zu beschädigen.

„Wer die GDL über die Medien und das Internet diskreditiert und im soeben beendeten Tarifkonflikt mit der DB absichtlich geschwächt hat, und wer absichtlich und bewusst Zwietracht sät, der muss wissen, dass dies mit der Satzung der GDL nicht vereinbar ist“, so der stellvertretende GDL-Bundesvorsitzende Lutz Schreiber.

Ausschlüsse sind logische Folge
Sowohl Quitter als auch Schreiber machten deutlich, dass der nun vollzogene Ausschluss eine logische Folge der Handlungen dieser ehemaligen Amtsinhaber der GDL gewesen ist. „Deren Verdienste in der Vergangenheit sind zwar unbestritten, aber niemand hat das Recht, sich außerhalb unserer Satzung zu bewegen oder sein Ego auf Kosten unserer Solidargemeinschaft zu pflegen“ so Quitter. „Der Ausschluss ist die einzige Lösung, denn unsere Mitglieder haben ein Recht darauf, dass ihre Gewerkschaft alle Mitglieder gleich behandelt.“

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