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Bei Wind und Wetter unterwegs: Tipps für Kinder im Nahverkehr

Sicher und selbständig durch die Ferienzeit: Die wichtigsten Regeln im Nahverkehr • Keine Angst vor der Fahrkartenkontrolle

Düsseldorf, 05.10.2015 (BA/gm)
Die Herbstferien in NRW sind gestartet – für Kinder und Jugendliche bedeutet das: Beschäftigung suchen, um dem tristen Herbstwetter und der Langeweile im Kinderzimmer zu entfliehen. Wer sich auf den Weg macht, um etwas zu erleben, sollte daran denken, dass während der Ferienzeit die Schülertickets in vielen Regionen keine Gültigkeit besitzen.

Welche Tickets brauchen Kinder und Jugendliche?
Damit Kinder und Jugendliche in den gesamten Herbstferien mobil sind, gibt es das SchöneFerienTickNRW: Es gilt ab Samstag,dem 3. bis zum Sonntag, 18. Oktober 2015 in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in der 2. Klasse der Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn und Regional-Express). Das Ticket ist für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und einschließlich 20 Jahren gedacht. Kinder, die während des Geltungszeitraums 6 Jahre alt werden, erhalten das Ticket bereits vom 1. Geltungstag an. Wer in der Zeit 21 Jahre alt wird, kann das SchöneFerienTicket NRW für die gesamte Geltungsdauer nutzen. Achtung: Gültig ist das Ticket nur, wenn es den Namen und das Geburtsdatum des Inhabers enthält, die mit Tinte oder Kugelschreiber eingetragen werden müssen. Die Fahrkarte ist also nicht übertragbar und darf nicht verliehen werden. Das Ticket kostet 29,50 Euro und ist in den Reisenzentren der Deutschen Bahn, am DB-Automaten und im OnlineTicketShop unter www.ots-nrw.de erhältlich. 

Für die Kleinsten heißt es nicht nur in der Ferienzeit: Kinder unter 6 Jahren brauchen im Nahverkehr der Bahn grundsätzlich keinen Fahrschein. Auch 6 bis 14-Jährige fahren bei der Deutschen Bahn dann kostenlos mit, wenn sie in Begleitung ihrer eigenen Eltern, Großeltern oder deren Lebenspartnern unterwegs sind. Dazu müssen die Kinder aber unbedingt beim Kauf auf der Fahrkarte der Begleitperson eingetragen werden. Sind die 6 bis 14-Jährigen allein unterwegs und nicht im Besitz einer Zeitkarte wie zum Beispiel dem Ferienticket, dann muss die Hälfte des Ticketpreises gezahlt werden. Erst Jugendliche ab 15 Jahren benötigen eine „Erwachsenen-Fahrkarte“.

Wie funktioniert die Fahrkartenkontrolle?
Wenn ein Bahnmitarbeiter auf Reisende ohne gültige oder vielleicht sogar ganz ohne Fahrkarte trifft, erstellt er mit seinem mobilen Terminal einen Beleg, der Fahrpreisnacherhebung (kurz: FN) genannt wird. Dazu muss er die Personalien aufnehmen: also Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum. Bei Minderjährigen gehört die Anschrift der Erziehungsberechtigten dazu, denn sie sind für ihre Kinder verantwortlich. Den Beleg druckt er anschließend aus, damit das Kind ihn mit nach Hause nehmen kann. Das bedeutet auch: Im Zug muss noch keine Gebühr bezahlt werden. Stattdessen haben die Eltern zuhause Gelegenheit, sich über den Sachverhalt zu informieren. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit kann auch ein vergessenes persönliches Ticket vorgelegt oder ein Widerspruch gegen die FN eingelegt werden. Wird nachträglich eine persönliche Zeitkarte, zum Beispiel ein Schülerticket vorgelegt, fallen 7 Euro Bearbeitungsgebühr an. Es muss sich bei der nachträglichen Vorlage immer um ein persönliches, zur Zeit der Prüfung räumlich und zeitlich gültiges Ticket handeln. Übertragbare Tickets können nicht anerkannt werden.

Wenn sich nachträglich z.B. bestätigt, dass der Ticketkauf wegen einer Automatenstörung nicht möglich gewesen ist, ist die Angelegenheit mit der Zahlung des Fahrpreises praktisch erledigt.

Sicher bis zum Zielbahnhof
Minderjährige, also Kinder sowie Jugendliche, dürfen nicht von der Fahrt ausgeschlossen werden. Wenn kein gültiger Fahrschein vorliegt, müssen sie lediglich ihre Personalien angeben und sollten daher nach Möglichkeit einen Schülerausweis oder einen anderen Nachweis ihrer persönlichen Daten mit sich führen. Kommt es vor, dass ein Kind sich nicht ausweisen kann oder zum Beispiel ein Jugendlicher die Vorlage eines Ausweises verweigert, hat der Bahnmitarbeiter die Möglichkeit, die Polizei zum nächstmöglichen Bahnhof anzufordern.

Aus Angst vor Strafe verlassen viele Kinder und Jugendliche oft lieber an der nächsten Station den Zug, als ihre Personalien anzugeben oder ihre Familien anzurufen. Die Bahnmitarbeiter sind deshalb dazu angehalten, den Kindern zu erklären, dass das Ausstellen einer Fahrgeldnachforderung kein Beinbruch ist. Im Gegenteil: Ein Reisender erhält mit der FN eine Berechtigung bis zu seinem angegebenen Ziel oder Umstieg in diesem Zug weiterzufahren. Kinder und Jugendliche sollten deshalb auf jeden Fall bis zum vorgesehenen Ausstieg sitzen bleiben.

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