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Planungskorridor für Bahnstrom-Übertragungsleitung Steinen-Etzelwerk festgesetzt

Bern, 05.05.2016 (BA/gm)
Die Projektierung der zwei letzten noch nicht umgebauten Leitungsabschnitte der 132kV-Leitung der SBB zwischen Steinen und dem Etzelwerk (Kanton Schwyz) kann beginnen. Der Bundesrat hat am gestrigen Mittwoch den Planungskorridor für diese beiden Abschnitte festgesetzt. Die im Jahr 1927 gebaute Freileitung gehört zu den am stärksten belasteten Leitungen im Bahnstrom-Übertragungsnetz und muss altersbedingt ersetzt werden. Drei Teilabschnitte der neuen Leitung wurden bereits realisiert, nun folgen die letzten beiden Abschnitte zwischen Stalden-Zweite Altmatt (SÜL 808.20) sowie Schlüssel-Nüberg (SÜL 808.40). 

Die SBB betreiben zwischen dem Unterwerk Steinen an der Gotthardstrecke und dem SBB-Kraftwerk Etzelwerk in Altendorf eine 132 kV-Übertragungsleitung für die Bahnstromversorgung. Die Leitung dient als sogenannte Kraftwerkverbundleitung der direkten Verbindung der SBB-Kraftwerke am Gotthard (Kraftwerke Amsteg, Wassen, Göschenen, Ritom) und am Sihlsee (Etzelwerk) und dient massgeblich dem Abtransport der in den Gotthard-Kraftwerken produzierten Energie.

Die Verbindung wurde im Jahre 1927 als 66 kV-Leitung erstellt und in den 1970er-Jahren für den Betrieb mit 132 kV ausgebaut. Die bestehende Freileitung gehört zu den am meisten belasteten Leitungen des Bahnstrom-Übertragungsnetzes. Die bestehende Leitung hat das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht und muss ersetzt werden.

Der Leitungszug Steinen-Etzelwerk ist Teil des strategischen 132 kV-Netzes, das vom Bundesrat 2009 verabschiedet wurde. Er ist in fünf Abschnitte unterteilt. Die drei Abschnitte Steinen-Stalden, Zweite Altmatt-Schlüssel, und Nüberg-Etzelwerk wurden bereits umgebaut. Gegenstand der nun abgeschlossenen Sachplanung waren daher nur noch die beiden Abschnitte Stalden-Zweite Altmatt (Objektblatt Nr. 808.20) und Schlüssel-Nüberg (Objektblatt Nr. 808.40).

Der Ersatz für die heutige Leitung Steinen-Etzelwerk soll innerhalb des vom Bundesrat festgesetzten Planungskorridors neu gebaut werden.

Eine Begleitgruppe unterstützte das Bundesamt für Energie (BFE) bei der Durchführung des Verfahrens. Sie kam zum Schluss, dass der dem Bundesrat zur Festsetzung empfohlene Korridor nur wenige Konflikte mit anderen Schutzobjekten wie insbesondere der Moorlandschaft Rothenthurm aufweist.

Bei der Festsetzung ordnete der Bundesrat zudem an, dass im Rahmen der Erstellung der Planvorlage Ersatz- bzw. Aufwertungsmassnahmen zum Ausgleich des Eingriffs in diese Landschaft aufzuzeigen sind. Dazu gehört unter anderem auch die Prüfung der Erdverlegung von bestehenden Holzstangenleitungen in der Moorlandschaft Rothenthurm auf der Höhe Erste Altmatt bis Dritte Altmatt.

Anhörung durchgeführt
Die Entwürfe der beiden Objektblätter 808.20 und 808.40 sowie des erläuternden Berichts lagen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Ende Juni 2015 unterbreitete der Regierungsrat des Kantons Schwyz dem BFE seine Stellungnahme und den Synthesebericht zu den beim Kanton eingegangenen Stellungnahmen. Von nationalen Körperschaften ging keine Stellungnahme ein. Die vom Kanton geltend gemachten Anliegen wurden, soweit zum jetzigen Zeitpunkt bereits umsetzbar, in den erläuternden Bericht aufgenommen.

Seit der am 1. Dezember 2013 in Kraft getretenen Revision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) sind für die 132 kV-Bahnstromleitungen grundsätzlich keine SÜL-Verfahren mehr erforderlich, da diese Leitungen neu in den Sachplan Verkehr – Teil Infrastruktur Schiene (SIS), aufgenommen werden. Da es sich im vorliegenden Fall um ein altrechtliches, das heisst vor dem 1. Dezember 2013 eingeleitetes Sachplanverfahren handelte, wurde dieses nach bisherigem Recht zu Ende geführt (Art. 17a VPeA).

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