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Verlängerung einer Tramlinie: Bundesrat passt die Konzession der TPG an

Bern, 02.12.2016 (BA/gm)
Der Bundesrat der Schweiz hat am 2. Dezember 2016 die Tramkonzession der Genfer Verkehrsbetriebe (TPG) auf die geplante Verlängerung der Tramlinie 15 bis zur französischen Grenze ausgedehnt. Mit dieser Konzessionsausdehnung ist die Voraussetzung für den Bau des neuen Abschnitts der Tramlinie zwischen der bestehenden Haltestelle Palettes und der neuen Haltestelle in der Nähe des Zolls von Perly gegeben. Auf lange Sicht soll die Tramlinie den Bahnhof Genf Cornavin und den auf französischem Boden gelegenen Bahnhof Saint-Julien-en-Genevois miteinander verbinden. 

Die Eisenbahninfrastrukturkonzession der TPG ist bis 2060 gültig. Sie wurde nun ab 1. Januar 2017 auf den neuen Teilabschnitt zwischen Lancy und Perly-Certoux ausgedehnt. Der Ausbau des Tramliniennetzes der TPG erfolgt im Rahmen des Agglomerationsprojekts Grand Genève, an dem sich Genf, die Waadt und Frankreich beteiligen. Ziel dieses Projektes ist die Verbesserung der Mobilität und der Erschliessung des Stadtgefüges durch den öffentlichen Verkehr sowie die Entlastung des Strassenverkehrs in und um Genf.

Für den Bau des neuen Abschnitts zwischen der Haltestelle Palettes und dem Zoll Perly werden über 210 Millionen Franken veranschlagt. Davon gehen vierzig Prozent oder höchstens 84 Millionen Franken (ohne Mehrwertsteuer und Teuerung) über das Agglomerationsprogramm zulasten des Bundes, der Restbetrag wird vom Kanton Genf übernommen. Damit die Baubewilligung erteilt werden kann (Plangenehmigung), müssen die TPG vor Ende 2018 ein entsprechendes Dossier beim Bundesamt für Verkehr einreichen. Der Bau soll vor dem 31. Dezember 2022 beginnen und bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein.

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