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Alkoholverbot am Münchener Hbf kann erst am 21. Januar 2017 in Kraft treten

München, 14.01.2017 (BA/gm)
Die städtische Verordnung zum Alkoholverbot am Hauptbahnhof konnte nicht wie geplant am 11. Januar 2017 in Kraft treten, da die dazu notwendige Bekanntmachung im Amtsblatt vom 10. Januar 2017 formal unvollständig und damit unwirksam war. Korrekterweise hätten die als Unterschrift fungierenden Textzeilen „Dieter Reiter/Oberbürgermeister“ in der Ausgabe vom 10. Januar 2017 direkt unter dem Verordnungstext abgedruckt werden müssen. 

Zu dem Formfehler war es gekommen, weil die Rechtsabteilung des Direktoriums es versäumt hatte, dem Oberbürgermeister die Verordnung und den Übersichtsplan rechtzeitig zur Unterschrift vorzulegen.

Tatsächlich wurde dem OB beides erst am 11. Januar 2017 zur Unterzeichnung vorgelegt. Unzutreffend war daher auch die Berichterstattung, der OB hätte zwar den Plan, nicht aber die Verordnung selbst unterschrieben. Beides – Plan und Verordnung – wurden noch am 11. Januar 2017 vom OB unterschrieben. Die Verordnung wird jetzt am 20. Januar 2017 erneut im Amtsblatt veröffentlicht und tritt dann am 21. Januar 2017 in Kraft.

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