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Bestandsaufnahme für Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Seevetal

Schallschutzfenster und -lüfter bringen deutliche Besserung der Lärmsituation • Haus- und Wohnungs-eigentümer entscheiden über Teilnahme am Programm

Hamburg, 14.01.2017 (BA/gm)
Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ wurden in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung Seevetal nahezu 120 Gebäude und Wohnungen ermittelt, die den zulässigen Lärmgrenzwert überschreiten und vor 1974 erbaut wurden. Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, z.B. den Einbau von Schallschutzfenstern. Bis 2019 werden die Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Seevetal an der Strecke von Bremen-Hamburg durchgeführt. 

In der nächsten Woche erhalten die betroffenen Eigentümer durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die erforderlichen Unterlagen, um ihre Teilnahme am Programm anzumelden. Nach Antwort wird zur Beurteilung der Lärmsituation in den Wohnräumen ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Als Resultat erhalten die Eigentümer anschließend eine schalltechnische Objektbeurteilung kostenlos zugeschickt. Auf dieser Basis entscheidet der Eigentümer über eine mögliche Realisierung. Der Bund übernimmt 75 Prozent der förderfähigen Kosten.

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