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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung ein

Nürnberg, 18.01.2017 (BA/gm)
Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat das Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung gegen einen VAG-Mitarbeiter eingestellt. Im Raum stand, dass der Mitarbeiter Ende November 2016 einem bewusstlosen Mann am U1-Bahnhof Aufseßplatz nicht geholfen habe. Diesem Vorwurf war die Polizei nachgegangen. Das Verfahren wurde nun auf Grundlage des Paragraphen 170 II StPO eingestellt, da die Ermittlungen nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage boten. 

„Wir freuen uns vor allem im Interesse unseres Mitarbeiters über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Wir sind froh darüber, dass sich unser Mitarbeiter direkt nach Bekanntwerden des Vorfalls durch die Presse selbst bei der Polizei gemeldet hat, um den Vorfall zu klären. Dies entspricht auch seinem generellen Verhalten – er ist ein extrem zuverlässiger Mitarbeiter. Wir haben nie an den Darstellungen unseres Mitarbeiters gezweifelt, mussten dem Fall aber selbstverständlich, wie auch die Staatsanwaltschaft, nachgehen“, so der VAG-Personalvorstand Karl-Heinz Pöverlein.

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