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Bundesrat genehmigt ein weiteres Paket von Bahnausbauten des Programms ZEB

Bern, 29.03.2017 (BA/gm)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2017 im Rahmen des Bahnausbauprogramms „Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur“ (ZEB) die achte Umsetzungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB genehmigt. Damit werden 173,5 Millionen Franken für total neun Ausbauten freigegeben. Gleichzeitig hat der Bundesrat auch einer ZEB-Umsetzungsvereinbarung mit der Privatbahn BLS zugestimmt. 

Bei der achten Umsetzungsvereinbarung mit der SBB geht es hauptsächlich um Massnahmen im Tessin sowie in Lausanne. Die grösste Einzelmassnahme ist der Doppelspurausbau zwischen Contone und Locarno und eine damit verbundene Zugfolgezeitverkürzung für insgesamt rund 83 Millionen Franken. Sie trägt dazu bei, das Angebot zwischen Locarno und Lugano zu verbessern. Zudem sind etwa 50 Millionen für Investitionen am Bahnhof Lausanne bestimmt. Diese dienen Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf den Umbau des Bahnhofs (u.a. Verlängerung der Perrons und Anpassung der Personenzugänge). Der in Lausanne geplante Ausbau ist nötig, um Verkehrsangebote mit mehr Sitzplätzen im Fernverkehr zu schaffen und das Angebot im Regionalverkehr zu erweitern.

Mit der Umsetzungsvereinbarung mit der BLS werden 9 Millionen Franken für eine Kreuzungsstation in Eifeld, zwischen Wimmis und Spiez, freigegeben. Mit dieser neuen Anlage sollen die Anschlüsse aus dem Simmental an den Fernverkehr in Spiez sichergestellt werden.

ZEB ist das Nachfolgeprojekt von Bahn 2000 und soll bis 2025 realisiert werden. Mehr als die Hälfte der insgesamt zur Verfügung stehenden 5,4 Milliarden wurden inzwischen für konkrete Projekte freigegeben. Die Ausbauten von ZEB hängen eng mit dem Ausbauschritt 2025 (AS2025) des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) zusammen. Dieser ist Bestandteil der im Jahr 2014 vom Stimmvolk angenommenen Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI).

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