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Die VAG muss den Straßenbahnfahrer Fridrich Luft weiterhin beschäftigen

Urteil im Arbeitsgerichtsprozess

Nürnberg, 14.08.2017 (BA/gm)
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat am vergangenen Freitag das Urteil im Berufungsverfahren des Straßenbahnfahrers Fridrich Luft gegen die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg gesprochen. Danach wird ein Auflösungsantrag gegen den Mitarbeiter zurückgewiesen. Zudem ist vom Gericht entschieden worden, dass eine Revision nicht zugelassen ist. 

Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft akzeptiert die Entscheidung des Gerichtes. Fridrich Luft muss weiterhin beschäftigt werden. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung wird diese bewertet.

Karl-Heinz Pöverlein, Vorstand Personal- und Sozialfragen der VAG, zum Urteil: „Wir müssen das Urteil selbstverständlich akzeptieren, wobei die Pflichtverletzung das Zusammenwirken zum Wohle der VAG erheblich gestört hat.“

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