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Mildere Strafen für Schwarzfahrer sind kontraproduktiv und falsch

Berlin, 28.09.2017 (BA/gm)
Mit großer Verwunderung hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) die Aussagen von NRW-Justizminister Peter Biesenbach zur Kenntnis genommen. In einem Zeitungsinterview setzte er sich dafür ein, das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen künftig zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Schwarzfahren ist in Deutschland eine Straftat und muss es aus Sicht des Verbandes uns seiner rund 600 Mitgliedsunternehmen auch bleiben: „Solche rein politischen Aussagen, die scheinbar ohne genaue Kenntnis der Rechtslage getroffen werden, sind absolut kontraproduktiv. Damit schadet man den 95 % ehrlichen Fahrgästen, den Verkehrsunternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Denn die bezahlen am Ende gemeinsam die Zeche, wenn Schwarzfahrer zu glimpflich davonkommen. Außerdem gibt es gute juristische Gründe, warum Schwarzfahren eine Straftat ist und auch bleiben muss“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. 

Eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit würde beispielsweise bedeuten, dass die Kontrolleure nicht mehr die Möglichkeit zur vorläufigen Festnahme eines Schwarzfahrers im Sinne des Jedermanns-Recht hätten. „Eine Feststellung der Personalien vor Ort wäre damit so gut wie nicht mehr möglich. Das käme einem Freifahrtschein fürs Schwarzfahren gleich“, so Wolff weiter. Auch das Argument der Entlastung bei den Behörden und öffentlichen Kassen, die momentan durch Schwarzfahrer entsprechenden Aufwand haben, lässt Wolff nicht gelten: „Man verschiebt die Belastung damit von der Landesbehörde Staatsanwaltschaft zu den Ordnungsbehörden auf kommunaler Ebene, die sich dann um die Ordnungswidrigkeiten kümmern müssten. Von einer Entastung der öffentlichen Hand kann also dabei keine Rede sein.“

Abschreckende Wirkung nicht gefährden
Der Verband setzt sich deshalb auch weiterhin nachdrücklich dafür ein, dass Schwarzfahren eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches („Erschleichung von Leistung“) bleibt. Denn durch das Begehen einer Straftat drohen den Schwarzfahrern härtere Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe. „Die abschreckende Wirkung einer drohenden Freiheitsstrafe als letzte Konsequenz ist absolut notwendig. Denn das auf zivilrechtlicher Basis erhobene Erhöhte Beförderungsentgelt wird heute schon häufig nicht bezahlt. So gehen den Verkehrsunternehmen jährlich 250 bis 300 Millionen Euro an Ticketeinnahmen durch Schwarzfahren verloren. Und alle ehrlichen Kunden müssen das über ihre Ticketpreise mitbezahlen“, so Wolff abschließend.

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