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Fernverkehrskonzession der SBB wird um zwei Jahre verlängert

Bern, 24.10.2017 (BA/gm)
Für den künftigen Betrieb des Eisenbahn-Fernverkehrs sind beim Bundesamt für Verkehr (BAV) Konzessionsgesuche von SBB und BLS eingegangen, die sich ab Fahrplanwechsel Ende 2019 konkurrenzieren. Sie erfordern zusätzliche Abklärungen und eine vertiefte Analyse. Das BAV wird bis Mitte 2018 entscheiden, wem ab Fahrplanwechsel Ende 2019 welche Fernverkehrslinien zugesprochen werden. Für die Jahre 2018 und 2019, für welche keine Konkurrenzierung vorliegt, soll die bestehende Fernverkehrskonzession der SBB verlängert werden. 

Ende dieses Jahres läuft die bestehende Fernverkehrskonzession der SBB grösstenteils aus. Im Hinblick auf die Erneuerung dieser Konzession haben SBB und BLS am 8. September beim BAV Gesuche eingegeben. Die SBB beantragt, unter Einbezug der Südostbahn (SOB) auch künftig das gesamte Fernverkehrsnetz betreiben zu können. Derweil hat die BLS Antrag für den Betrieb eines Teilnetzes gestellt mit schrittweiser Einführung ab Fahrplanwechsel Ende 2019.

Das BAV hat nach einer ersten Analyse festgestellt, dass Rückfragen und vertiefte Abklärungen bei beiden Gesuchstellern nötig sind. Die Anhörung der betroffenen Kantone, Verbünde, Transportunternehmen und Infrastrukturbetreiberinnen wird voraussichtlich ab Anfang 2018 und der Erlass der Verfügung bis Mitte 2018 erfolgen.

In einem ersten Schritt sieht das BAV vor, die bestehende Fernverkehrskonzession der SBB für zwei Jahre zu verlängern. Das BAV hat am gestrigen Montag die Anhörung für die zweijährige Verlängerung der Konzession gestartet. Die Verfügung soll rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel vom 10. Dezember 2017 erlassen werden.

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