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Jugendliche konnte nicht schlafen und geht in S-Bahngleisen spazieren

Hamburg, 02.11.2017 (BA/gm)
Am 31.10.2017 gegen 04.40 Uhr wurde die Einsatzzentrale der Bundespolizeiinspektion Hamburg über eine junge Frau im Gleisbereich am S-Bahnhaltepunkt Allermöhe informiert. Umgehend wurde die entsprechende S-Bahnstrecke gesperrt und der Strom für die Stromschienen (1.200 Volt) abgeschaltet. Eine Streifenwagenbesatzung der Bundespolizei erreichte den S-Bahnhaltepunkt Allermöhe und suchte umgehend den Bereich entlang der Gleise (Allermöhe Richtung Station Mittlerer Landweg) ab.

Die Jugendliche (w.14) konnte in Begleitung einer Heranwachsenden (w.18) ca. 800 Meter vom S-Bahnhaltepunkt Allermöhe entfernt an den Gleisen festgestellt und sicher auf den Bahnsteig verbracht werden.

Die 14-Jährige gab gegenüber den eingesetzten Bundespolizisten an, dass sie nicht schlafen konnte und deshalb im Gleisbereich spazieren gegangen ist. Leider führte ein Präventionsgespräch der Polizeibeamten über die Gefahren im Gleisbereich nicht zum Erfolg. Die Jugendliche war uneinsichtig und verhielt sich gegenüber den Polizeibeamten aggressiv.

Die 14-Jährige wurde mit einem Funkstreifenwagen zur Wohnanschrift verbracht; mit ihrer Mutter wurde daraufhin ebenfalls ein Präventionsgespräch geführt. Gegen die 14-Jährige wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren „Unbefugter Aufenthalt im Gleisbereich“ eingeleitet.

Hinweis: Die junge Frau (w.18) aus Bayern (Landkreis Kronach) war Zeugin des Vorfalls. Sie beobachtete, wie die Jugendliche in den Gleisbereich ging und wollte ihr helfen. Sie ging daraufhin ebenfallsin den Gleisbereich, um „Schlimmeres“ zu verhindern.

Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen
„Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten. Die Stromschienen im S-Bahnbereich führen 1.200 Volt Gleichstrom; eine Berührung ist lebensgefährlich! Oftmals bringen sich Menschen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst in Lebensgefahr, sondern gefährden durch ihr Verhalten auch andere Personen (Retter, Triebfahrzeugführer, Fahrgäste)“.

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