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Drittverkaufsstellen: «Wir setzen die Vorgaben des UVEK um.»

Bern, 06.11.2017 (BA/gm)
Das Parlament hat diesen Herbst der Motion «Moratorium für den Serviceabbau bei den SBB-Drittverkaufsstellen» zugestimmt. Diese beauftragt den Bundesrat, die SBB zu verpflichten, den Billettverkauf bei den SBB-Drittverkaufsstellen bis 2020 sicherzustellen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat der SBB nun Vorgaben für die Umsetzung der Motion gemacht. Alberto Bottini, Leiter Vertrieb und Services, erklärt im Interview diese Vorgaben und das weitere Vorgehen. 

Alberto Bottini, wie lauten die Umsetzungsvorgaben seitens UVEK?

Alberto Bottini: Das UVEK erwartet, dass die SBB für die Übergangszeit bis Ende 2020 mit den noch vom Moratorium betroffenen 50 Drittverkaufsstellen neue Verträge abschliesst. Diese regeln die weitere Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern Post, Migrolino, Valora und den privaten Stationshaltern ab Januar 2018 bis Ende 2020.

Wie setzt die SBB diese Vorgaben um?

Alberto Bottini: Basierend auf den Vorgaben des UVEK unterbreiten wir unseren Partnern der Drittverkaufsstellen, also Post, Migrolino, Valora und den privaten Stationshaltern, neue, bis Ende 2020 befristete Zusammenarbeitsverträge inklusive Billettverkauf. Dazu werden wir mit diesen Partnern in den nächsten Tagen persönliche Gespräche führen.

Wie geht es nach dem Ablauf des Moratoriums weiter?

Alberto Bottini: Wir haben den Auftrag erhalten, den Billettverkauf während der Übergangszeit des Moratoriums sicherzustellen. Dies werden wir tun. Wie bereits heute, unterstützen wir auch zukünftig mögliche Folgelösungen, die über den Zeitraum des Moratoriums hinaus gehen, bereits während dem Moratorium.

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