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Zugunglück in Meerbusch: Staatsanwaltschaft und Bundespolizei ermitteln

Unfallursache noch unklar

Meerbusch/Düsseldorf, 07.12.2017 (BA/gm)
Nach dem Zugunglück am 5. Dezember 2017 in Meerbusch nahm die Bundespolizei noch in der selben Nacht unverzüglich die Ermittlungen auf. Es wurde eine besondere Aufbauorganisation mit mehreren Einsatzabschnitten gebildet. Die Gleise wurden gesperrt, Beweismittel gesichert und eine Presseanlaufstelle eingerichtet. Sowohl an der Bahnstrecke, den Schienenfahrzeugen als auch in den beteiligten Stellwerken wurden Spuren und Beweise gesichert. 

Nach der – zunächst erforderlichen – Erdung, der bei dem Unfall beschädigten Oberleitung, konnte die Rettung der über 180 Passagiere des Personenzuges erfolgen. Mehr als 50 Personen wurden verletzt, einzelne von ihnen schwer. An dem Einsatz waren unter anderem die Bundes- und die Landespolizei, das Technische Hilfswerk, die Feuerwehr, das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst und der Katastrophenschutz beteiligt.

Die weiteren Ermittlungen werden sich unter anderem auf die Frage konzentrieren, warum neben dem Güterzug auch der Personenzug in den betreffenden Streckenabschnitt einfahren konnte. Gegenstand der Untersuchungen werden dabei auch die Leit- und Sicherungstechnik sowie das Verhalten der Mitarbeiter in den Stellwerken und der Triebfahrzeugführer sein. Die Auswertung, der an der Unfallstelle gesicherten Spuren und Beweise, insbesondere der Aufzeichnungen über den betrieblichen Ablauf, der elektronischen „Fahrtenschreiber“ sowie des Funkverkehrs zwischen den Fahrzeugen und den Stellwerken dauert an.

Die Staatsanwaltschaft und die Bundespolizei ermitteln mit Hochdruck und bitten um Verständnis, dass weitere Erklärungen vor einer vollständigen Auswertung der übergebenen und angeforderten Beweismittel nicht in Aussicht gestellt werden können.

„Ich wünsche den Verletzten eine schnelle Genesung. Zudem danke ich allen Einsatzkräften und Helfern, die diesen schwierigen Einsatz schnell, eng abgestimmt und – bei aller Tragik – im Ergebnis gut bewältigt haben“ so Wolfgang Wurm, Präsident der für Nordrhein-Westfalen zuständigen Bundespolizeibehörde.

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