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Selfies am Gleis: 13- und 14-jährige Mädchen blockieren Bahnschranken

Halberstadt, 08.01.2018 (BA/gm)
Am 06.01.2018, gegen 17:10 Uhr meldete ein Lokführer, der sich mit seinem Zug in der Ortslage Halberstadt befand, dass Jugendliche die Bahnschranken am Bahnübergang Rote Föhr festhielten. Tatsächlich liefen schon Störungsmeldungen bei der Deutschen Bahn auf und die kommenden Züge fuhren mit stark eingeschränkter Geschwindigkeit. 

Eine Streife der Bundespolizei begab sich sofort zu dem Ereignisort. Sie trafen hier auf zwei Mädchen, die sich auf die Bahnschranke stützten. Die beiden 13- und 14-Jährigen wurden sofort aus dem Gefahrenbereich genommen. Nach eigenen Angaben wollten sie an den Gleisen und an der Bahnschranke Fotos/Selfies von sich machen. Die Mädchen wurden eindringlich über die Gefahr ihrer Aktion belehrt und wenig später an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.

Mit Sorge beobachtet die Bundespolizei den gefährlichen Trend, dass zumeist junge Mädchen auf Gleisen sogenannte „Selfies“ aufnehmen. Dabei wählen sie oft die Bahnschienen als Hintergrundmotiv. Die Fotos werden dann in diversen sozialen Netzwerken eingestellt und sollen Mut, Fernweh, den Lebensweg oder die Unzertrennlichkeit zwischen zwei Freunden symbolisieren. Die Gefahr, die sich durch solch ein Handeln ergibt, wird fast immer unterschätzt. Das Fotografieren selbst beansprucht die gesamte Aufmerksamkeit, die Umgebung gerät dabei schnell aus dem Fokus. Selbst bei Windstille hört man die modernen Züge zu spät. Eine Bahn, die sich mit 160 km/h nähert, benötigt für eine Strecke von 100 Metern nur 2,25 Sekunden. Auch die Sogwirkung, die von einem vorbei rasenden Zug ausgeht, wird unterschätzt.

Es gab bereits mehrere tödliche Unfälle im Bundesgebiet, bei denen die Ermittlungen ergaben, dass zuvor Fotos geschossen wurden. Die Bundespolizei bietet die Möglichkeit für Informationsveranstaltungen in Schulen, gezielte Präventionsgespräche mit den Betroffenen und weiteres Informationsmaterial zu dieser Thematik an. So wird sie auch in diesen Fall auf die beiden Mädchen zugehen.

Zudem stellt der unbefugte Aufenthalt an Bahnanlagen oder in Gleisen eine erhebliche Ordnungswidrigkeit gemäß der Eisenbahnbetriebsordnung dar und kann im Bereich der Eisenbahnen des Bundes mit einem Verwarnungsgeld oder sogar mit einem Bußgeld belegt werden.

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