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Arbeitsgruppe berät über Barrierefreiheit des Magdeburger Hauptbahnhofs

Einladung zur 87. Sitzung der AG Menschen mit Behinderungen

Magdeburg, 22.02.2018 (BA/gm)
Die kommunale Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Magdeburg trifft sich am Donnerstag, den 1. März 2018, um 13.30 Uhr zu ihrer 87. Sitzung. Sie findet im Franckesaal des Alten Rathauses statt.

Ständiges Thema ist die Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV), im städtischen Raum und in öffentlich zugänglichen Bauten. Dazu sind Vertreter der Magdeburger Verkehrsbetriebe (MVB), des Stadtplanungsamtes und des Tiefbauamtes anwesend. 

In diesem Zusammenhang soll erneut über die Zugänglichkeit des Magdeburger Bahnhofs für Menschen mit Behinderungen gesprochen werden. Zudem will die Arbeitsgruppe über den aktuellen Bauablauf am Hauptbahnhof sprechen. Das Bahnhofsmanagement wird dazu weitere Informationen bereitstellen.

Anlass ist der bevorstehende Umbau der vorderen Bahnsteige, wodurch sich ggf. Zugangsprobleme für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen ergeben. Eine barrierefreie Nutzung des Hauptbahnhofs ist für diesen Personenkreis derzeit erschwert, da die Anbindung an den ÖPNV eingeschränkt ist. Aktuell werden noch Ausweichbahnsteige genutzt.

Die AG will sich außerdem über die Themenschwerpunkte im Jahr 2018 beraten und zusätzlich über das im Dezember 2017 vom Bildungsministerium vorgestellte „Konzept zur Weiterentwicklung der Förderschulen im Land Sachsen-Anhalt“ informieren.

Hintergrund:
An der kommunalen AG Menschen mit Behinderungen beteiligen sich Mitglieder von Behindertenverbänden und -vereinen, Stadträte, Mitarbeiter von Fachbereichen der Stadtverwaltung und engagierte persönlich betroffene Aktive. Die AG war 1999 als beratendes Gremium und Forum für die Belange behinderter Menschen gegründet worden.

Zum Jahresende 2015 lebten in Deutschland mehr als zehn Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung, darunter 7,6 Millionen Schwerbehinderte. Schwerbehindert sind damit 9,3 % der Bevölkerung. Die Tendenz ist steigend.

In Sachsen-Anhalt waren 2016 fast 194.000 anerkannte Schwerbehinderte registriert. Das sind 8,6 % der Bevölkerung, also deutlich weniger als im Bundesdurchschnitt.

In der Landeshauptstadt sind mit Stand vom Dezember 2016 rund 18.300 Menschen amtlich als Schwerbehinderte anerkannt (7,6 %). Schließt man die Behinderten mit einem Grad der Behinderung (GdB) unter 50 mit ein, sind etwa 25.000 Menschen betroffen (11 %).

Von den Magdeburger Schwerbehinderten sind rund 10.000 in ihrer Mobilität wesentlich beeinträchtigt (Merkzeichen aG und G), grob geschätzt sind mindestens 2.000 von ihnen auf einen Rollstuhl angewiesen. 274 sind blind, 196 gehörlos und ca. 4.700 haben Anspruch auf die Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV (Merkzeichen B). Als hilflos gelten ca. 2.200 Menschen (Merkzeichen H).

Fast 2.300 Magdeburger besitzen das Merkzeichen RF und zahlen aufgrund von Seh- oder Hörbehinderung oder schwerer Behinderung einen ermäßigten Rundfunkbeitrag, soweit sie nicht wegen geringen Einkommens ganz befreit werden.

61 % der Betroffenen sind bereits 65 Jahre und älter, während nur 2,4 % jünger als 18 Jahre sind. 52 % der Behinderten sind Frauen.

An den beiden Magdeburger Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind rund 1.050 Betroffene beschäftigt. Rund 880 Menschen mit Behinderungen leben in stationären Einrichtungen (Heime bzw. Wohnstätten an den Werkstätten).

Rund 8.000 Magdeburger sind pflegebedürftig, Über 3.000 von ihnen werden in stationären Einrichtungen gepflegt, die übrigen in der Familie oder von ambulanten Pflegediensten.

Nach der Arbeitslosenstatistik der Agentur für Arbeit waren im Dezember 2017 in Magdeburg 372 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Das sind 3,5 % aller Arbeitslosen. Rund zwei Drittel sind langzeitarbeitslos und beziehen Grundsicherung beim Jobcenter (Hartz IV).

Bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten ist Sachsen-Anhalt bundesweites Schlusslicht. Die Beschäftigungspflichtigen Unternehmen beschäftigen nur 3,6 % Schwerbehinderte, im Bundesdurchschnitt sind es 4,7 %.

In Sachsen-Anhalt gab es im Schuljahr 2016/2017 ca. 14.800 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Von ihnen lernten 9.645 an insgesamt 91 Förderschulen, während 5.161gemeinsam mit nicht behinderten Schüler/-innen an allgemeinbildenden Regelschulen unterrichtet werden.

In Magdeburg sind es im laufenden Schuljahr 1.024 Förderschüler an 9 Förderschulen und 547 Schüler im gemeinsamen Unterricht.

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