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Knoten Köln: Ausbau südlich Gummersbacher Straße

Erörterungstermin für den Planfeststellungsabschnitt „Köln-Kalk“ • Bezirksregierung Köln leitet Erörterung am 5. März 2018

Düsseldorf, 27.02.2018 (BA/gm)
Der Eisenbahnknoten Köln ist schon heute einer der am stärksten befahrenen Abschnitte im Streckennetz der DB. Prognosen gehen davon aus, dass die Zahl der Züge weiter steigen wird. Im Fernverkehr führt insbesondere der geplante Streckenausbau zwischen Frankfurt und Mannheim (Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar) künftig zu mehr Verkehr. Dies macht einen Ausbau der bestehenden Infrastruktur im südlichen Knoten Köln erforderlich. 

Hier ist deshalb der Ausbau von zwei zusätzlichen Fernbahngleisen zwischen Köln-Deutz südlich der Gummersbacher Straße und der Abzweigstelle Flug-hafen Nordwest notwendig.

Im Rahmen des zughörigen Planfeststellungsverfahrens hat die Bezirksregierung Köln zum Erörterungs-termin für Planfeststellungsabschnitt (PFA) 12 „Köln-Kalk“ eingeladen:

  • Montag, 5. März 2018 | Beginn: 10:00 Uhr
  • im Haus der Bezirksregierung Köln, Raum H 200 (Plenarsaal),
  • Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln

Im PFA 12 besteht bereits Baurecht. Eine Aktualisierung der Planung durch die Deutsche Bahn erforderte die Einleitung eines Planänderungsverfahrens. Bau-lich geht es unter anderem um die Verbreiterung des Dammes, Stützwände, die Anpassung und Erneuerung von vier Brücken, ein Kreuzungsbauwerk und Schallschutzwände. Neben den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat es für diesen Bauabschnitt zwei private Einwendungen gegeben. Die Erörterung ist ein nicht-öffentlicher Termin, an dem Einwender und Betroffene teilnehmen können.

Die Planungen des PFA 12 stehen im Zusammenhang mit dem angrenzenden PFA 11, der sich ebenfalls derzeit im Verfahren befindet. Für den PFA 11 ist ein Erörterungstermin voraussichtlich im April vorgesehen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt durch die Bezirksregierung Köln.

Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange (TöB) haben Ihre Einwendungen bzw. Stellungnahmen in das Planänderungs-verfahren eingebracht. Diese wurden von der Deutschen Bahn erwidert und werden nun erörtert. Das Eisenbahn-Bundesamt entscheidet unter Abwägung privater und öffentlicher Belange, ob aus den Einwendungen und Stellungnahmen Auflagen für die Planung und Umsetzung entstehen.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie im Internet unter: http://bauprojekte.deutschebahn.com/p/asg

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