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Kölner Seilbahn: Hilfsseil der Seilbahn wird entfernt

Köln, 16.03.2018 (BA/gm)
Die Kölner Seilbahn GmbH bereitet eine mögliche Wiederinbetriebnahme der Seilbahn im Sommer 2018 vor. Das so genannte Hilfsseil, das die Ursache für die Havarie am 30. Juli 2017 gewesen ist, wird entfernt. Die Staatsanwaltschaft, deren Ermittlungsverfahren in dieser Sache noch andauert, hat ihre Untersuchungen an der Seilbahn zwischenzeitlich abgeschlossen. Dieses Seil diente dazu, einmal alle vier Jahre mit einer Spezialgondel die Halteseile der Seilbahn zu untersuchen. Eine Fachfirma wird das Hilfsseil voraussichtlich am 22. März 2018 entfernen. Verschiedene Möglichkeiten, wie die Halteseile in Zukunft auch ohne das Hilfsseil in Augenschein genommen werden können, werden derzeit geprüft. 

Schon seit dem vergangenen Mittwoch dieser Woche sind Mitarbeiter der Seilbahn in einer Gondel unterwegs. Sie werden den Zustand der Anlage, die seit dem Unfall nicht mehr genutzt wurde, überprüfen.

Weitere Maßnahmen sind geplant: Vor dem Neustart der Seilbahn soll eine umfassende Risikoanalyse erstellt werden. Die mit der Analyse beauftragte Firma will bis Anfang Juni 2018 ein Ergebnis vorlegen. Bereits in Kürze wird eine Fachfirma eine so genannte Magnetinduktive Prüfung von Zugseil, Tragseil und Halteseilen vornehmen. Mit dieser Methode kann quasi „ins Innere“ der Seile geschaut und deren Zustand festgestellt werden.

Geplant ist weiterhin der Einbau eines Sprechfunksystems in den Kabinen, das eine direkte Kommunikation zwischen Fahrgästen und Betriebsleitung ermöglicht. Falls dieses System nicht rechtzeitig vor dem Neustart installiert werden kann, sollen die Kabinen für eine Übergangszeit mit einfachen Handys ausgerüstet werden, in die Notrufnummern eingespeichert sind. Vorgesehen ist zudem eine Videoüberwachung der kompletten Seilbahn-Strecke. Derzeit werden nur die Übergänge an den Pylonen überwacht. Wann diese Überwachung realisiert werden kann, lässt sich im Moment noch nicht sagen.

Voraussetzung für die Wiederinbetriebnahme der Seilbahn ist letztlich die Genehmigung der Bezirksregierung Köln.

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