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Ex-Bahnchef Grube im Sold von Herrenknecht

Stuttgart, 01.04.2018 (BA/gm)
Korruption ist eine Erklärung, warum ein Projekt wie Stuttgart 21 gegen jeden Sinn und Verstand einfach weiter gebaut wird. Ein besonders spektakuläres Indiz hierfür liefert der SPIEGEL mit der Enthüllung, dass Ex-Bahnchef Grube nach seinem mit 2,3 Millionen Euro dotierten Abgang bei der Deutschen Bahn einen Beratervertrag mit der Firma Herrenknecht abgeschlossen habe, der Herrenknecht Tür und Tor in die Welt auftraggebender Politiker und Minister eröffnet hat. Der Verdacht drängt sich auf, dass Herrenknecht sich hiermit erkenntlich zeigt für Hunderte Millionen schwere Tunnelbauaufträge bei Stuttgart 21. Dies könne als antizipative Korruption bezeichnet werden: Die „Leistung“ hätte Grube dann während seiner Amtszeit als Bahnchef erbracht, wobei er die spätere „Honorierung“ mit einem Beratervertrag antizipiert habe. 

Zudem sei zu prüfen, ob Grube nicht gegen Treuepflichten gegenüber der DB aus seinem Arbeits- beziehungsweise Auflösungsvertrag verstoßen habe. Ein Grund mehr, so Bündnissprecher und Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, dass die Berliner Staatsanwaltschaft endlich die längst überfälligen Ermittlungen aufgrund der Anzeigen gegen die Bahnverantwortlichen aufnimmt. Das angestrengte, an Strafvereitelung grenzende Wegschauen der Justiz generell bei Stuttgart 21 leiste den mutmaßlichen schattenwirtschaftlichen Geschäften à la Grube/Herrenknecht Vorschub und begünstige Skandalprojekte wie Stuttgart 21.

Was die Einflussnahme auf politische Auftraggeber anbelangt ist Tunnelmaschinenbauer Martin Herrenknecht kein unbeschriebenes Blatt: Wenige Wochen vor Abschluss des Finanzierungsvertrags zu Stuttgart 21 im Jahre 2009 spendierte Herrenknecht, der damals in Stadt und Land maßgeblichen CDU 70.000 Euro – ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Von Loeper fordert die Bundesregierung auf, künftig keine Wirtschaftslobbyisten mehr, sondern Bahnprofis in den DB-Aufsichtsrat zu entsenden und auf Vorstandspositionen zu hieven. Zu prüfen sei weiter, ob nicht die für Minister und Staatssekretäre geltenden gesetzlichen Karenzregelungen (bis zu 18 Monate Karenz bei Interessenkollisionen) per Arbeitsvertrag auf Vorstände öffentlich beherrschter Unternehmen ausgedehnt werden sollte.

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