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Hessen: Anhörung zum Mobilitätsfördergesetz

Planungssicherheit für mehr Klimaschutz und Lebensqualität im Verkehr

Wiesbaden, 13.04.2018 (BA/gm)
Die GRÜNEN im Landtag von Hessen freuen sich, dass das neue Mobilitätsfördergesetz der Landesregierung bei der Ausschussanhörung von den Fachleuten durchgehend begrüßt wird. „Wir geben den Kommunen Planungssicherheit für den Öffentlichen Personennahverkehr, den kommunalen Straßen- und den Radwegebau“, erklärt Karin Müller, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Schon 2011 hatten wir GRÜNE einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Kommunen Rechtssicherheit über die so genannten Entflechtungsmittel geben sollte. In Regierungsverantwortung legen wir nun die Zweckbindung fest und ersetzen die wegfallenden Bundesmittel ab dem Jahr 2020 durch Landesmittel.“ 

„Damit die Kommunen Planungssicherheit auch für größere Vorhaben mit langem Vorlauf bekommen, ist das Gesetz nicht befristet“, so Müller weiter. „Die Summe ist mit mindestens 100 Millionen Euro im Jahr festgelegt, das sind sogar 3,5 Millionen Euro mehr als bisher. Mit der Formulierung ‚mindestens‘ im Gesetzestext signalisiert die Landesregierung den politischen Willen zu einer weiteren Anpassung. Das haben die angehörten Fachleute positiv bemerkt. Bei den nächsten Haushaltsberatungen werden wir das sicher diskutieren. Auch die durchgängige Forderung nach einer technologieoffenen Förderung nachhaltigen Verkehrs werden wir im weiteren Verfahren diskutieren. Gerade die aktuellen Debatten zur Belastung durch Stickoxide und Feinstaub zeigen, wie wichtig es ist, Alternativen zum Autoverkehr zu schaffen, um die Luftqualität in den Städten zu verbessern. Mit den Fördermitteln können die Städte und Gemeinden einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und für die Gesundheit der Menschen leisten.“

„Wichtig ist uns auch, dass die Mittel gesetzlich festgelegt je zur Hälfte in den öffentlichen Nahverkehr und in die Straßen fließen – dass es in der Anhörung Forderungen sowohl für eine Verschiebung in die eine als auch in die andere Richtung gab, bestätigt uns hier. Vor Beginn der Legislaturperiode lag die Gewichtung eindeutig auf dem Straßenverkehr. Deshalb ist es auch gut, dass das Land den Förderkatalog erweitert: So können künftig auch die Erneuerung, der Bau und Ausbau von Schienenstrecken, die Anschaffung von Fahrzeugen wie zum Beispiel Elektrobussen, der Umstieg auf effizientere Schienenfahrzeuge mit geringeren Emissionen, die Nachrüstung von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten sowie Verleihsysteme für Fahrzeuge, also (E-)Car- Sharing und der Verleih von Fahrrädern und E-Bikes gefördert werden. Für uns GRÜNE bedeutet Mobilität für alle mehr Lebensqualität und weniger Lärm und Abgase, Staus und Verspätungen – das funktioniert nur in einem System mit unterschiedlichen und möglichst emissionsarmen Verkehrsmitteln, dank Digitalisierung gut vernetzt, das alle schnell, sicher und klimaschonend zum Ziel bringt.“

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