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VDV begrüßt Bundeskabinettsbeschluss für Erhöhung der GVFG-Mittel

Köln, 04.05.2018 (BA/gm)
Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch die Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um den Weg für die Erhöhung und Dynamisierung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) frei zu machen. „Wir begrüßen es sehr, dass die neue Bundesregierung so schnell mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Erhöhung der Mittel für das GVFG begonnen hat“, sagt VDV-Präsident Jürgen Fenske. „Für die Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen sind diese Mittel entscheidend für dringende Investitionen in Neu- und Ausbaumaßnahmen im Nahverkehr. Zugleich ist die Anhebung der GVFG-Mittel ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des ÖPNV, um die Ziele der Bundesregierung für Klimaschutz und Luftreinhaltung im Verkehrssektor zu erreichen“, so Fenske weiter 

Das GVFG-Bundesprogramm soll bis zum Jahr 2021 auf jährlich 1 Milliarde Euro erhöht und danach dynamisiert werden. Voraussetzung für die Erhöhung der GVFG-Mittel ist eine Änderung des Artikels 125c im Grundgesetz. Die erst im Juli 2017 neu angefügte „Versteinerungsklausel“, die eine GVFG-Erhöhung erst ab 2025 zulässig macht, muss dafür gestrichen werden. „Wir hoffen, dass Bundestag und Bundesrat dieser Gesetzesänderung zustimmen und im nächsten Schritt zügig die neue Mittelhöhe im GVFG festschreiben. Die Branche benötigt Planungssicherheit für Investitionen in Neu- und Ausbauvorhaben, die in der Regel einen langen Planungs- und Genehmigungsvorlauf haben. Denn am Ende können wir nur mit einer deutlichen Angebots- und Qualitätssteigerung im ÖPNV, die Menschen vom Umstieg auf Busse und Bahnen überzeugen“, sagt Fenske.

Nach Auffassung des VDV muss darüber hinaus die standardisierte Bewertung zur Nutzen-Kosten-Betrachtung für Vorhaben nach dem GVFG angepasst werden. „Die Faktoren Umwelt,Klimaschutz und Luftreinhaltung müssen besser bewertet werden, wenn der ÖPNV gerade in den Ballungsräumen ausgebaut werden soll. Der VDV wird dem Bund dazu im 2. Halbjahr konkrete Vorschläge unterbreiten“, so Fenske abschließend.

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