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BAV und Kantone tauschen sich über die Zukunft des öV aus

Bern, 05.05.2018 (BA/gm)
Die Kantone und das Bundesamt für Verkehr (BAV) haben sich an der jährlichen öV-Konferenz zu verschiedenen Themen ausgetauscht. Namentlich schlagen die Kantone dem Bundesrat vor, zwei Varianten einer Reform des Regionalen Personenverkehrs in die Vernehmlassung zu geben.

Der Bundesrat hat im Sommer 2016 beschlossen, dass das BAV gemeinsam mit der Konferenz der öV-Direktoren der Kantone (KöV) vertiefte Abklärungen für eine Reform des Regionalen Personenverkehrs (RPV) treffen soll. Das BAV und die Kantone haben in der Folge verschiedene Varianten geprüft. 

Zwei dieser Varianten – die Variante Optimierung und die Variante Teilentflechtung – wurden inzwischen weiter vertieft. Das BAV und die Kantone beurteilen sowohl die Variante Optimierung wie auch die darauf aufbauende, weitergehende Variante Teilentflechtung als gute Lösungen. Beide Varianten ermöglichen ein effizienteres, einfacheres und langfristig gesichertes Bestellverfahren. Die Variante Teilentflechtung ermöglicht im Busbereich zusätzliche Synergien zwischen dem Orts- und dem Regionalverkehr: Bei dieser Variante beschränkt sich der Bund auf die mit den Kantonen gemeinsame Bestellung des Regionalverkehrs auf der Schiene und überlässt die Bestellung von regionalen Bus-Angeboten allein den Kantonen. An der Finanzierung der Busangebote beteiligt sich der Bund mit einem indexierten Pauschalbetrag für die Kantone weiterhin im heutigen Ausmass. Die Variante Optimierung ihrerseits stärkt das Zusammenspiel von Angebotsplanung und der dafür benötigten Finanzierung sowie das Instrument der Zielvereinbarungen.

Das BAV hat die Kantone zudem über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Bahn-Ausbauschritt 2030/35 informiert. Voraussichtlich im Herbst 2018 wird der Bundesrat die Botschaft zum nächsten Ausbauschritt der Bahninfrastruktur ans Parlament überweisen.

Für die Zukunft zeichnen sich mit der Digitalisierung einige Veränderungen ab. Dazu gehören beispielsweise Ticket-Plattformen, die Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel, offene Vertriebssysteme oder multimodale Mobilitätsdienstleistungen. Der Bundesrat will in Absprache mit den Kantonen die Rahmenbedingungen anpassen, um neue Mobilitätslösungen zu ermöglichen. Im Zentrum steht die Öffnung des Zugangs zu Verkehrsdaten und Vertriebssystemen, wie er im Dezember 2017 im Rahmen einer Aussprache beschlossen hat.

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