ÖBB Stellungnahme zu Rechnungshof-Kritik an Pensionen
Wien, 12.05.2018 (BA/gm)
Die ÖBB arbeiten seit vielen Jahren konstruktiv mit dem RH zusammen. Wie der RH bereits bei früheren Prüfungen angemerkt hat, haben die ÖBB als Unternehmen viele wichtige und richtige Schritte gesetzt.
Darunter fallen:
- Anstieg der altersbedingten Pensionen um ein Jahr seit 2013 – ÖBB Bedienstete gehen mit 60,2 Jahren in Pension, das ASVG Pensionsantrittsalter beträgt 61,6 Jahre
- Rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden wieder reaktiviert
- Altersteilzeitmodelle
Festhalten möchten die ÖBB, dass es sich bei den vom RH kritisierten Umständen um das Bundesbeamten-Dienstrecht handelt, das bereits seit mehr als 25 Jahren nicht mehr zur Anwendung kommt.
Hier muss man klar sagen, dass aufgrund der Umstellung mit 1.1.1995 die Beiträge ins ASVG System massiv gestiegen sind. Zuletzt waren es zusätzlich 129 Millionen Euro pro Jahr.
Weitere Änderungen des Pensionsrechtes obliegen der Kompetenz des Gesetzgebers und sind nicht im Einfluss des Unternehmens ÖBB.