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Eisenbahnen: Kollektivvertragsverhandlungen nach 5. Runde unterbrochen

Scheiber (WKÖ) und Blumthaler (vida): Rechtsunsicherheit zu 60-Stunden-Woche lässt aktuell für beide Seiten keinen brauchbaren Gehaltsabschluss zu

Wien, 28.06.2018 (BA/gm)
Nach dem fünften Zusammentreffen am vergangenen Dienstag (26. Juni 2018) haben die Sozialpartner Fachverband Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Fachbereich Eisenbahn in der Gewerkschaft vida die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 40.000 Beschäftigten bei den über 50 österreichischen Eisenbahnunternehmen auf unbestimmte Zeit vertagt. 

Die Sozialpartner haben sich in den Verhandlungen soweit angenähert, dass eine grundsätzliche Einigung über rahmenrechtliche Anpassungen im KV besteht, so Scheiber und Blumthaler: „Wir sind bemüht, ein seriöses und faires Gesamtpaket zu schnüren, das sowohl der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der österreichischen Eisenbahnunternehmen entspricht, als auch die eisenbahnspezifischen Berufe in Zukunft attraktiver macht.“

Der Grund für die Vertagung der Verhandlungen sei die aktuell bestehende Rechtsunsicherheit aufgrund des Initiativantrages zur 60-Stunden-Woche und zum 12-Stunden-Tag. „Im Antrag sind Bestimmungen enthalten, die derzeit noch auf beiden Seiten Unsicherheiten schaffen“, so Fachverbands-Obmann und Arbeitgeber-Vertreter Thomas Scheiber. „Die Meinungen der Regierungsparteien zur Materie ändern sich nahezu täglich“, bemängelt vida-Fachbereichsvorsitzender Günter Blumthaler.

„Aufgrund dessen, dass sich die Gesetzesänderungen zur Arbeitszeitausweitung auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jetzt schon Dienste von bis zu 12 Stunden versehen, auswirken werden, ist es derzeit nicht möglich, über die Höhe der prozentuellen Gehaltserhöhung für die kommenden 12 Monate ein brauchbares und seriöses Ergebnis zu vereinbaren“, bedauern Blumthaler und Scheiber.

„In den letzten Jahren hat die Sozialpartnerschaft im Eisenbahnsektor immer gut funktioniert“, so Scheiber und Blumthaler. Beide Sozialpartner betonen ihre Erfahrung in Branchen-Angelegenheiten – sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite – und die Wichtigkeit, auch weiterhin die Möglichkeit zu haben, diese Expertise zukünftig in Gesetze und Verordnungen einarbeiten zu können.

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