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Ausweitung des Alkoholkonsumverbots bei der S-Bahn Hannover

Start am 15. August 2018 im gesamten Netz

Hannover, 02.08.2018 (BA/gm)
Die Deutsche Bahn weitet das Alkoholkonsumverbot ab dem 15. August 2018 auf das gesamte Streckennetz der S-Bahn Hannover aus. Bisher waren von dem Verbot die Streckenabschnitte Bückeburg – Minden der Linie S1 sowie Bad Pyrmont – Paderborn der Linie S5, die auf nordrhein-westfälischem Gebiet liegen, ausgenommen.

Verboten sind sowohl der Konsum alkoholischer Getränke als auch das Mitführen solcher Getränke, die zum Verzehr vor Ort bestimmt sind, beispielsweise geöffnete Flaschen. Unbeanstandet bleiben natürlich alkoholische Getränke, die verschlossen zum Beispiel vom Einkauf nach Hause transportiert werden. Bei einem Verstoß gegen das Verbot werden 40 Euro erhoben. 

An der Ländergrenze stellt die unterschiedliche Regelung für Fahrgäste und Kundenbetreuer eine kommunikative Herausforderung dar. Um die Umsetzung des Verbotes zu erleichtern und die Gültigkeit des Alkoholkonsumverbotes auf dem gesamten Streckennetz der S-Bahn Hannover zu vereinheitlichen, hat das Ministerium für Verkehr in Nordrhein-Westfalen zugestimmt, das Alkoholkonsumverbot auch auf den bisher ausgenommenen nordrhein-westfälischen Streckenabschnitten einzuführen.

Die Deutsche Bahn hatte zum 1. Januar 2018 in Niedersachsen und Bremen auf ausgewählten Linien ein Alkoholverbot im Nahverkehr eingeführt. Auf folgenden Linien gilt das Alkoholkonsumverbot: S-Bahn Hannover, in den Regionalexpress-Zügen zwischen Hannover, Bremerhaven, Bremen, Norddeich und Osnabrück sowie im Harz-Weser-Netz.

DB Regio kommt hier den Wunsch aus zahlreichen Kundenbefragungen nach, wonach die Mehrheit der Fahrgäste ein generelles Alkoholverbot befürworten sowie dem Wunsch der Aufgabenträger. Bestehende Verbote zeigen einen positiven Einfluss auf die Sauberkeit in den Zügen sowie das subjektive Sicherheitsempfinden der Reisenden.

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