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Luftreinhalteplan für Essen soll Anfang 2019 in Kraft treten

Düsseldorf, 11.08.2018 (BA/gm)
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Bereich der Stadt Essen (LRP Ruhrgebiet, Teilplan West) befindet sich auf der Zielgeraden. Die Offenlage des Plans soll im September 2018 beginnen. Die Fortschreibung soll dann zum 01. Januar 2019 in Kraft treten.

Die in Zusammenarbeit mit der Stadt Essen, den Interessenvertretern von Wirtschafts-, Handwerks- und Umweltverbänden sowie weiteren Beteiligten in einer Projektgruppe entwickelten Maßnahmen werden zu einer weiteren Absenkung der insgesamt rückläufigen Belastung mit Stickstoffdioxid führen. 2017 lagen die gemessenen Werte an einigen der Essener Messstationen knapp über dem gültigen Grenzwert von 40 µg/m³. 

Geplant sind u.a. ein vorzeitiger Austausch der ÖPNV-Flotte, verstärkte Investitionen in die Fahrradinfrastruktur und die Aufwertung von Haltestellen zu Verknüpfungspunkten für unterschiedliche Formen der Mobilität. Ein Beispiel dafür gibt es bereits in Essen-Steele, wo Öffentlicher Nahverkehr, Leihfahrrad und Carsharing an einer Haltestelle verbunden sind.

Gemeinsam wollen Stadt und Interessenverbände die Möglichkeiten zur alternativen Fortbewegung bewerben und diese in konkrete Maßnahmen mit Beispielcharakter umsetzen, wie die Bereitstellung von ÖPNV-Firmentickets für kleinere Betriebe oder Informationsveranstaltungen zu den Möglichkeiten der Fuhrpark-Umgestaltung.

Projekte der Stadt Essen, die durch die Bundesprogramme „Saubere Luft 2017 – 2020“ und „Modellstädte“ finanziell gefördert werden, ergänzen das Programm zur Verbesserung der Luftqualität. Im Rahmen der „Modellstädte“ erhält die Stadt zum Beispiel rund 20 Millionen Euro für die Förderung von ÖPNV und Radverkehr.

Mit den genannten und den zum Teil bereits in Umsetzung befindlichen Maßnahmen bleibt das Ziel der Landesregierung, Fahrverbote in Essen zu vermeiden.

Die Offenlage des Plans für Essen soll im September 2018 erfolgen. Dann haben alle Interessierten die Möglichkeit, sich über die geplanten Maßnahmen zu informieren und eigene Stellungnahmen abzugeben. Der stadtgebietsbezogenen Luftreinhalteplan soll dann nach Einarbeitung der Stellungnahmen zum 01. Januar 2019 in Kraft treten.

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