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„Keine weißen Flecken“: EVG will tariflosen Zustand bei DB Connect beenden

Berlin, 25.09.2018 (BA/gm)
Die EVG fordert einen Tarifvertrag bei der DB-Tochtergesellschaft DB Connect. „Unser Ansatz ist klar: Wir akzeptieren keine Eisenbahnerinnen und Eisenbahner zweiter Klasse. Deshalb muss der tariflose Zustand bei DB Connect so schnell wie möglich beendet werden“, sagt EVG-Verhandlungsführer Rainer Löbs. „Weiße Flecken auf der Tariflandkarte akzeptieren wir nicht.“ 

Vor Beginn der Aufsichtsratssitzung der DB AG am morgigen Mittwoch in Berlin wollen die EVG und Beschäftigte von DB Connect mit einer Protestaktion auf die Zustände in dem Unternehmen aufmerksam machen.

Gehalt und Urlaub wurden bei DB Connect bisher in Form von Betriebsvereinbarungen geregelt. Die Tarifabschlüsse der EVG wurden darin übernommen. „Die Beschäftigten von DB Connect haben aber z.B. kein echtes EVG-Wahlmodell“, so Rainer Löbs. Nach dem EVG-Wahlmodell können Beschäftigte entscheiden, ob sie einen Teil der Lohnerhöhung in Form von Geld, mehr Urlaub oder Arbeitszeitverkürzung haben wollen. „Wir setzen dieses Modell jetzt Zug um Zug in unserem gesamten Organisationsgebiet um. Und das gilt dann selbstverständlich für DB Connect. Wir wollen auch hier das EVG-Wahlmodell durchsetzen.“

Aber auch die Reaktion der DB-Connect-Geschäftsführung auf eine erste Protestaktion am 6. August 2018 hat die Gewerkschaft empört. Damals hatte die EVG in Halle und Frankfurt/Main Autos von Flinkster ausgeliehen und diese mit Puppen und beschrifteten Pappkartons bestückt. Diese wurden offenbar auf Geheiß der Geschäftsführung aus den Autos entfernt. Ein als EVG-Mitglied bekannter Beschäftigter wurde wegen angeblicher Beteiligung an der Aktion abgemahnt.

„Wegen der entwendeten Gegenstände haben wir Ermittlungen wegen Diebstahls veranlasst“, sagt der betreuende Gewerkschaftssekretär Kai-Oliver Tiffany. „Wir wissen, dass die Gegenstände, die der EVG gehören, bei DB Connect lagern. Das Unternehmen weigert sich aber, diese zurückzugeben. Das ist eine Reaktion auf Kindergartenniveau.“ An der Abmahnung gegen Beschäftigte übte Tiffany scharfe Kritik: „Dass diese Geschäftsführung arbeitsrechtlich gegen einen Beschäftigten vorgeht, weil dieser sich gewerkschaftlich engagiert, kann man nur als Skandal bezeichnen.“

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