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Erdrückende Beweislast nach Ermittlungen der Bundespolizei führt zur Haftstrafe

Frankfurt a. M., 20.10.2018 (BA/gm)
Nach zeitaufwendigen und umfangreichen Ermittlungen der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen, kam es zu einer Verurteilung eines 43- jährigen polnischen Bandendiebes zu einer Gefängnisstrafe.

Von Oktober 2017 bis April 2018 kam es am Fernbahnhof des Frankfurter Flughafens zu einer Serie von Trickdiebstählen, bei denen die Täter Stehlgut im Wert von über 27.000 Euro erbeuteten. Die Ermittlungen ergaben, dass es sich um eine hoch professionell agierende, polnische Diebsbande handelte. Im Ergebnis entstand eine Beweislage, die die Ausstellung von internationalen Haftbefehlen ermöglichte. 

Im Mai 2018 konnte schließlich einer der drei Täter beim Ausreiseversuch am Frankfurter Flughafen durch die Bundespolizei festgenommen werden. Am 15. Oktober 2018 wurde der festgenommene Pole direkt aus der Untersuchungshaft zur Hauptverhandlung dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorgeführt.

Aufgrund der relativ eindeutigen Beweislage, entschloss sich der Angeklagte, die ihm vorgeworfenen Taten vollumfänglich einzuräumen. Der Angeklagte wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt.

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