Archive
April 2024
M D M D F S S
« Jan    
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

BAV senkt in Absprache mit SBB den Bahnstrompreis

Bern, 12.11.2018 (BA/gm)
Der Bahnstrompreis der SBB wird gesenkt. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) passt dafür die entsprechende Amtsverordnung an. Die Senkung wird möglich, weil SBB Energie dank Effizienzsteigerungen die Wirtschaftlichkeit erhöhen konnte. Durch die Senkung werden der regionale Personenverkehr und der Fernverkehr um je acht Millionen Franken pro Jahr entlastet, der Güterverkehr um fünf Millionen. Das BAV erwartet, dass die Senkung des Bahnstrompreises von den Bahnunternehmen an die Kunden weitergegeben wird. 

Im Zusammenhang mit der Gründung der SBB AG hatte der Bundesrat SBB Energie im Jahr 2001 entschuldet und von Altlasten befreit. Gleichzeitig legte er fest, dass SBB Energie den Bahnstrom kostengünstig an alle mit Wechselstrom fahrenden Bahnen liefern muss. Dabei soll der fakturierte Strompreis mit den Produktionskosten im Einklang stehen. SBB Energie konnte in den letzten Jahren aufgrund von Effizienzsteigerungen die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Aufgrund der Differenz zwischen den effektiven Produktionskosten und dem bisher festgelegten Bahnstrompreis konnte SBB Energie Gewinne erzielen. Im laufenden Jahr wird dieser ungefähr 50 Millionen Franken betragen.

Das BAV ordnet die Senkung des Bahnstrompreises auf den 1. Januar 2019 an. Darüber hinaus nimmt die SBB in eigener Verantwortung eine rückwirkende Senkung für 2018 vor. Konkret wird der Strom für die Züge um 1 Rappen pro Kilowattstunde billiger. Der Normaltarif sinkt von 12,0 auf 11,0 Rappen. Das BAV passt die Amtsverordnung zum Netzzugang entsprechend an. Die Reduktion entspricht den gesunkenen durchschnittlichen Produktionskosten von SBB Energie.

Die Preissenkung ist unbefristet. Somit dürfen die Bahnen für die nächsten Jahre mit einem stabilen Strompreis rechnen. Das BAV erwartet, dass die Senkung des Bahnstrompreises von der SBB und den übrigen Eisenbahnverkehrsunternehmen an die Kunden im Personen- und Güterverkehr sowie an Bund und Kantone als Besteller des Regionalverkehrs weitergegeben wird.

Kommentieren ist momentan nicht möglich.