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VRR: Anpassung der Tarifstruktur und neue Preise ab Januar 2019

Tickets aus dem Jahr 2018 gültig bis Ende März 2019
Gelsenkirchen, 17.12.2018 (BA/gm)
Zum Start des neuen Jahres entwickelt der VRR sein Ticketangebot weiter und passt seine Tarife strukturell und preislich an. Zum 1. Januar 2019 steigen die Ticketpreise im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) um durchschnittlich 1,9 Prozent. Diese bereits im Sommer 2018 durch den VRR-Verwaltungsrat beschlossene Anpassung hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Kunden mit Bartickets aus dem Jahr 2018 werden gebeten, diese entweder bis zum 31. März 2019 abzufahren oder bis zum 31. Dezember 2021 in den KundenCentern der Verkehrsunternehmen gegen Tickets mit neuem Preisstand umzutauschen. 

Die wichtigsten Änderungen im VRR-Tarif auf einen Blick:
Ab 1. Januar 2019 wird es ein „4-StundenTicket“ geben, mit dem Fahrgäste Bus und Bahn vier Stunden lang beliebig oft nutzen können. Das Angebot eignet sich beispielsweise für Kundinnen und Kunden, die zum Einkaufen in die Stadt fahren oder kurze Ausflüge in die nähere Umgebung machen möchten. Das Ticket gilt in allen Gebieten der Preisstufen A1 und A2 und kostet 4,20 Euro. Es ist als Tarifpilot angelegt und somit zunächst auf einen Zeitraum von zwei Jahren befristet.

Seit Mitte Oktober 2018 bietet die Ruhr Tourismus GmbH (RTG) gemeinsam mit dem VRR ein Ticket speziell für Urlauber im Rhein-Ruhr-Raum: die WelcomeCard Ruhr. Sie ermöglicht in drei wählbaren Geltungsbereichen die freie Fahrt mit dem ÖPNV und bietet Besuchern der Region kostenlosen oder ermäßigten Eintritt für viele Sehenswürdigkeiten, Museen und Veranstaltungen. Urlauber können je nach Aufenthaltszeitraum wählen, wie lang sie das Angebot nutzen möchten. Tagesausflügler nutzen das 24-Stunden-Ticket, Wochenendreisende die 48-Stunden-Karte. Wer das Ruhrgebiet intensiver erkunden möchte, dem steht eine 72-Stunden-Variante zur Verfügung. Informationen zu den Geltungsbereichen und zu allen Attraktionen finden Interessierte hier.

Das FirmenTicket ermöglicht Pendlern eine stressfreie und zudem sichere Fahrt zur Arbeitsstelle mit Bus und Bahn. Auch in der Freizeit ist das FirmenTicket die ideale Alternative zum Auto, denn es gilt rund um die Uhr. Bislang galt dafür eine Mindestabnahmemenge von 50 Tickets. Um insbesondere mittelständischen Unternehmen die Nutzung des Angebots zu ermöglichen, wird die Mindestabnahmemenge ab Januar 2019 von 50 auf 30 Tickets gesenkt.

Alle im Jahr 2018 gekauften Einzel, 4er-, Tages- oder ZusatzTickets sind noch drei Monate gültig und können für Fahrten mit Bus und Bahn im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden. Zudem können Nahverkehrskunden diese alten Tickets bis zum 31. Dezember 2021 in allen KundenCentern und bei einigen Vertriebspartnern gegen Tickets mit dem neuen Preisstand eintauschen. Sie zahlen lediglich die Differenz zwischen altem und neuem Preis. Reguläre Monatskarten für Dezember 2018 sowie dazugehörige Aufpreise, beispielsweise für die 1. Klasse, gelten bis zum Betriebsschluss des 2. Januar 2019. Monatskarten für Januar 2019 inklusive der Aufpreise werden nur noch zum neuen Preisstand vom 1. Januar 2019 ausgegeben. 7-TageTickets und 30-TageTickets, die noch im Jahr 2018 gekauft wurden, gelten unabhängig vom Jahreswechsel für die angegebene Zeit.

Alle Informationen zu Tickets und zum VRR-Tarif 2019 finden Sie hier.

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