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Deutsche Bahn baut Schallschutzwände in Friedberg

Start der umfangreichen Baumaßnahmen im Januar 2019 • Gesamtlänge aller Wände 1.140 Meter • Rund 2,3 Millionen Euro Gesamtinvest

Frankfurt a. M., 18.12.2018 (BA/gm)
Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ beginnt die Deutsche Bahn ab Januar 2018 mit der Errichtung der Schallschutzwände in Friedberg. Dabei sollen Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 1.140 m erstellt werden. Insgesamt werden ca. 2,3 Mio. Euro aus Fördermitteln des Bundes investiert.

Die geplanten Schallschutzwände liegen in Friedberg westlich der Gleise ab der B 455 (Dorheimer Straße) bis zum Bahnhof. Die Schallschutzwände haben eine Höhe von 2 bis 3 Meter über Schienenoberkante und werden aus schallabsorbierenden Aluminiumelementen erstellt. 

Die Erstellung der Schallschutzwände in Friedberg wird bis Juni 2019 erfolgen, die Sonderbauwerke an der Gebr.-Lang-Straße und der Haagstraße folgen danach bis August 2019.

Da der Zugverkehr möglichst wenig beeinträchtigt werden soll, müssen die Arbeiten teilweise nachts durchgeführt werden. Die nächtlichen Tiefbauarbeiten finden an den Wochenenden zwischen dem 5. Januar und 3. Februar 2019 in der Zeit von 18 Uhr abends und 5 Uhr am Morgen statt.

Die Umsetzung der passiven Maßnahmen, d. h. der Einbau von Schallschutzfenstern an privaten Wohngebäuden erfolgt ab Sommer 2019. Die betroffenen Hauseigentümer werden dazu direkt angeschrieben und erhalten dann zusätzliche Informationen.

Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“
Seit 1999 wird die „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Seit dem Start des Programms haben Bund und Bahn über 1,3 Milliarden Euro in die Lärmsanierung von knapp 1.700 Kilometern Schienenstrecke und 58.400 Wohneinheiten investiert. Etwa 700 Kilometer Schallschutzwände wurden errichtet.

Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung. Gefördert werden neben Lärmschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.

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