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DB-Tarifrunde mit GDL abgeschlossen

Gute Nachricht für Bahnkunden und Mitarbeiter • 6,1-Prozent-Lohnplus in zwei Stufen plus Verbesserungen bei Arbeitszeit, Zulagen und Pausen • Laufzeit von rund zweieinhalb Jahren • gemeinsame Zukunftsinitiative für Bahnberufe • bessere Dienstplanung und Pausenregelung • bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Personalvorstand Martin Seiler: Einigung ist starke Wertschätzung der Leistung unserer Mitarbeiter • Volle Kraft auf Agenda für eine bessere Bahn

Berlin, 04.01.2019 (BA/gm)
DB und GDL haben in der siebten Verhandlungsrunde eine Einigung erzielt. Damit ist die aktuelle Tarifrunde bei der Deutschen Bahn beendet. In der Nacht zum heutigen Freitag verständigten sich beide Seiten auf ein umfassendes Gesamtpaket. Darunter sind u.a. Lohnerhöhungen von insgesamt 6,1 Prozent über eine Laufzeit von 29 Monaten, deutliche Verbesserungen bei Arbeitszeiten und höhere Zulagen. Außerdem verabredeten DB und GDL eine Imagekampagne für Bahnberufe.  

„Das neue Jahr beginnt für die Deutsche Bahn mit einer guten Nachricht für Kunden, Mitarbeiter und Unternehmen. Die Einigung mit der GDL ist insgesamt eine starke Wertschätzung der Leistung unserer Beschäftigten,“ erklärte DB‑Personalvorstand Martin Seiler. Gleichzeitig gebe die lange Laufzeit unternehmerische Planungssicherheit. „Jetzt heißt es: Volle Kraft auf unser Ziel, für unsere Kunden besser zu werden“, so Seiler weiter.

Die Einigung mit der GDL sieht u.a. vor, die Löhne in zwei Stufen um insgesamt 6,1 Prozent zu erhöhen – zum 1. Juli 2019 um 3,5 Prozent und zum 1. Juli 2020 um weitere 2,6 Prozent. Außerdem erhalten die Beschäftigten im Februar 2019 eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro (460 Euro für Auszubildende und Dual Studierende). Zum 1. Januar 2021 erhalten die Beschäftigten anstelle der zweiten Stufe der Lohnerhöhung weitere Wahlmöglichkeiten (mehr Urlaub oder mehr Freizeit).

DB und GDL haben zudem Verbesserungen bei Arbeitszeitregelungen vereinbart, die Mitarbeitern mehr Entlastung bringen: Die Jahresarbeitszeit wird für die Einzelnen transparenter, Pausenregelungen werden optimiert. Die Zulagen für Arbeit in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen werden zum Januar 2020 erhöht.

Weitere Ergebnisse des Tarifabschlusses zwischen DB und GDL:

  • Laufzeit: Die Tarifverträge laufen 29 Monate und gelten rückwirkend ab dem 1. Oktober 2018 bis zum 28. Februar 2021.
  • „Zukunftsperspektive Zugpersonal“: Die gemeinsame Initiative von DB und GDL will Bahn-Berufsbilder weiterentwickeln und vor dem Hintergrund von neuen Arbeitswelten und Digitalisierung fit für die Zukunft machen. Ziel ist es auch, die Attraktivität der Berufe in der Bahnbranche zu steigern. Dafür ist u.a. eine Imagekampagne für die Berufe des Zugpersonals geplant.
  • Arbeitszeit/Pausen: Die verbesserte Arbeitszeitkontenstruktur macht die Jahresarbeitszeit für die Mitarbeiter durch die Einführung eines Ausgleichskontos transparenter. Des Weiteren werden Pausen auf dem Zug auf festgelegte betriebliche Sondersituationen beschränkt. Kurzpausen werden schrittweise reduziert.
  • Regelung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Für das Zugpersonal wird tarifvertraglich präzisiert, dass in Zeiten von mobilen Endgeräten im betrieblichen Alltag zwischen Arbeitszeit und Freizeit deutlicher getrennt wird. Im Tarifvertrag wird klargestellt, dass Mitarbeiter außerhalb von Arbeitszeiten und Rufbereitschaften nicht erreichbar sein müssen.
  • Zulagen: Die Zulagen für Arbeit in der Nacht, am Sonntag und am Feiertag werden ab 1.1.2020 deutlich erhöht. Die Zulagensystematik wurde für alle Tätigkeiten des Zugpersonals vereinheitlicht. Zusätzlich wird die Überzeitzulage für geleistete Überstunden statt am Jahresende bereits vierteljährlich ausgezahlt.
  • Rechtsschutz für Mitarbeiter: Mitarbeiter mit Kundenkontakt erhalten vom Arbeitgeber Unterstützung, um zivilrechtliche Ansprüche aus der Arbeitstätigkeit (zum Beispiel Schadensersatz oder Schmerzensgeld) gegenüber Dritten geltend zu machen.
  • Regelung für den Personalübergang bei Betreiberwechsel: Die Tarifpartner haben sich auf einheitliche Spielregeln verständigt, die für die Mitarbeiter gelten, wenn ein Verkehrsvertrag von einem Anbieter im Regionalverkehr an einen anderen Anbieter geht. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen und gleichzeitig werden Ansprüche eines Mitarbeiters beim Wechsel zu dem neuen Arbeitgeber gesichert.
  • Betriebliche Altersvorsorge: Künftig können Überstunden auch für die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Außerdem wird der Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge um 1,1 Prozent steigen.

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