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Erfolg für den öffentlichen Verkehr in Kärnten

Abschluss des Verkehrsdienstevertrags • Bund und Land ziehen im Bereich des öffentlichen Schienenverkehrs an einem Strang

Wien, 15.01.2019 (BA/gm)
Der Verkehrsdienstevertrag für Kärnten wurde am 7. Dezember 2018 unterzeichnet und ist mit der Fahrplanumstellung 2018/2019 in Kraft getreten.

Die Ziele des öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich Schiene sind klar: die Umsetzung des Integrierten Taktfahrplans, erhebliche Investitionen in die Schieneninfrastruktur (Neu- und Ausbau, Streckenelektrifizierung, Umbau von Eisenbahnkreuzungen, Bahnhofsoffensive, P&R, …), leistbare und integrierte Tarife im Öffentlichen Verkehr (durchgehende Mobilitätskette), eine größtmögliche Berücksichtigung der regionalen Verkehrsbedürfnisse, die Weiterentwicklung der Qualität und des Kundennutzens, sowie eine Fahrzeugoffensive. Damit wird es eine deutliche Qualitätsverbesserung für die Kärntner Bevölkerung geben. 

„Mit dem neuen Verkehrsdienstevertrag sichern wir einen Qualitätsschub im Öffentlichen Schienenverkehr und stärken das Verkehrsangebot um 22 Prozent für die vielen Pendlerinnen und Pendler im Land Kärnten. In den nächsten zehn Jahren erhöhen wir mit dem Vertrag den Kunden-Service, schaffen mehr Komfort und investieren weiter in moderne Infrastruktur. Ziel ist es, eine möglichst sichere, saubere, smarte und schnelle Mobilität in Kärnten zu schaffen, dafür haben wir die Basis gelegt. Zugleich ist der neue Verkehrsdienstevertrag auch Erfolgsschlüssel für die rechtzeitige Adaptierung des Schienenverkehrs, damit Kärnten künftig von der Koralmbahn – dem international bedeutenden 5 Milliarden Euro Infrastrukturprojekt – bestmöglich profitieren kann“, hält Verkehrslandesrat Ulrich Zafoschnig fest.

Mobilität ist ein Grundbedürfnis und dementsprechend ist das Mobilitätsbedürfnis der Österreicherinnen und Österreicher sukzessive im Steigen. Die Menschen leben diese Mobilität immer öfter mit der Bahn aus – nicht umsonst ist Österreich Bahn-Europameister! 2.225 km pro Jahr und Kopf werden schienengebunden (Bahn, Straßenbahn, U-Bahn) zurückgelegt. Der Wert für zurückgelegte Zug-Kilometer liegt bei 1.439 km. „Um die hohen Standards der Bahn als attraktives Verkehrsmittel weiterhin halten zu können, müssen Maßnahmen von Seiten der öffentlichen Hand gesetzt werden“, ist Verkehrsminister Norbert Hofer überzeugt. „Allein die Tatsache, dass wir den Ausbau der Bahn mit knapp 14 Mrd. Euro fördern, zeigt, dass wir die Zeichen der Zeit erkannt haben und den öffentlichen und gleichzeitig umweltfreundlichen Schienenverkehr auf das nächste Level heben wollen. Mit dem positiven Abschluss der Verkehrsdiensteverträge mit dem Bundesland Kärnten ist es uns nach der Steiermark und Vorarlberg gelungen, einen sehr guten Rahmen für die kommenden zehn Jahre auch für die ländlichen Regionen zu schaffen.“

Von der Schiene als Verkehrsmittel der Zukunft ist auch Andreas Matthä, Vorstandsvorsitzender der ÖBB-Holding AG überzeugt. Seit Jahren punktet die ÖBB bei den Kunden. Sie sind europaweiter Vorreiter in Sachen Verlässlichkeit und Pünktlichkeit. Diese Spitzenposition weiterhin zu erhalten ist das erklärte Ziel.

„Die Unterzeichnung des Verkehrsdienstevertrags ist eine Bestätigung für die gute Qualität der ÖBB im Nah- und Regionalverkehr in Kärnten. Dieser Vertrag ist ein Vertrauensbeweis und ein klarer Auftrag, in den nächsten zehn Jahren Top Leistungen für die Kärntnerinnen und Kärntner zu erbringen, so Andreas Matthä, Vorstandsvorsitzender der ÖBB-Holding AG.

LR Zafoschnig ergänzt: „Auch Umweltschutz, Nachhaltigkeit und internationale Klimaschutzziele sind im neuen Verkehrsdienstevertrag abgebildet, indem die Planungssicherheit für die vollständige Elektrifizierung des Schienen-Personennahverkehrs bis 2023 gegeben ist. Damit setzen wir einen großen Schritt zur Erreichung internationaler Klimasschutzziele und forcieren die Mobilitätswende in Kärnten weiter. Mit der Dekarboniserung reduzieren wir 1,5 Millionen Liter Diesel und 3.900 Tonnen CO2 Ausstoß. Das ist die Menge, die 3.900 Bäume in 80 Jahren an Co2 aufnehmen. Von sauberen Mobilitätsformen werden alle Kärntnerinnen und Kärntner und künftige Generationen profitieren.“

Der VDV im Detail
Der Vertrag selbst wurde in neun „großen“ Verhandlungsrunden unter Beteiligung von Vertretern des Bunds, der SCHIGmbH, dem Land Kärnten, dem Verkehrsverbund Kärnten („Kärntner Linien“) und der ÖBB-PV AG durchgeführt und beinhaltet folgende Punkte:

  • Ein harmonisiertes Bestellsystems für gemeinwirtschaftliche SPV-Leistungen
  • Erstmals Bestellung eines Gesamtangebots
  • Beauftragung von 5,1 Mio. Fahrplan-Kilometer, mit Inbetriebnahme der Koralmbahn 5,4 Mio. Fahrplan-Kilometer
  • Einsatz von neuem Rollmaterial (Talent bzw. cityjet)
  • Nach Abschluss der Elektrifizierungsmaßnahmen 100% elektrische Traktion
  • Zentrale Vergabe- und Abwicklungsstelle (SCHIG mbH)
  • Nettovertrag (Erlösrisiko liegt beim Schienenpersonenverkehrsunternehmen)
  • Grundangebot des Bundes gem. § 7 ÖPNRV-G 1999 ist damit sichergestellt
  • Verkehrsplanung im Nahverkehr liegt ausschließlich beim Land
  • Bund prüft Einhaltung der verkehrspolitischen Zielsetzungen (ITF, etc.)
  • Einheitliches Qualitätsmanagementsystem (Pünktlichkeit, Sauberkeit, Schadensfreiheit, Information etc.)
  • Sanktionen bei Nichterbringung der Leistung
  • Energiesparende Neufahrzeuge als Beitrag zu den Klimazielen

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