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NEE: Politik muss dem Trassenpreischaos ein Ende setzen

Bundesnetzagentur zeigt DB Netz bei den Trassenpreisen zum dritten Mal die rote Karte

Berlin, 16.02.2019 (BA/gm)
Die Bundesnetzagentur hat zum dritten Mal in Folge die von der DB Netz AG beantragte Trassen-preissteigerung für den größten Teil der Güterzugfahrten untersagt. Statt um 22 Cent darf die DB Netz AG die Nutzerkosten für den „Standard-Güterzug“ ab der nächsten Fahrplanperiode nur um 7 Cent auf dann 2,98 Euro je Zugkilometer erhöhen. „Das entspricht immer noch einer Steigerung von 2,4 Prozent“, so Ludolf Kerkeling, Vorstandsvorsitzender des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen (NEE) und sei damit immer noch zu viel.

Die Schienengüterverkehrsunternehmen müssten im harten Preiswettbewerb mit der Straße schon deutlich steigende Personal- und Energiekosten bewältigen, die sie kaum oder gar nicht an ihre Kunden weitergeben könnten. Die jetzt genehmigte Trassenpreiserhöhung schmälere die zuletzt ohnehin deutlich gesunkene Marge noch weiter. 

Die Trassenpreissteigerung fresse zudem die erst kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossene steuerfinanzierte Trassenpreisförderung teilweise wieder auf. Kerkeling: „Dieses linke-Tasche-rechte-Tasche-Spiel versteht kein Mensch. Und schon gar nicht unsere Kunden.“ Die von allen Parteien gewollte Trassenpreisförderung dürfe nicht durch jährliche Trassenpreissteigerungen wieder ausgehöhlt werden.

Kerkeling erneuerte die Kritik der Wettbewerbsbahnen an der gesetzlichen Regelung, wonach der Monopolist DB Netz AG sein Trassenpreissystem auf eine Rendite von bis zu 6,7 Prozent auf das eingesetzte Kapital ausrichten dürfe: „Auch wenn die DB Netz den Rahmen bislang nicht ausschöpft: das Schienennetz sollte grundsätzlich gewinnfrei betrieben werden. Dies wäre ein erstklassiger Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene.“

Schließlich hätten die DB und das 2016 mit dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz eingeführte Trassenpreisgenehmigungsverfahren in den vergangenen drei Jahren ein unübersehbares Chaos produziert, das unter Umständen nur noch gesetzlich geordnet werden könne. Gegen die 2017 und 2018 getroffenen Entscheidungen der Bundesnetzagentur in Sachen Trassenpreise klagte die DB Netz AG vor dem Verwaltungsgericht, bislang liegt keine Entscheidung vor.

Kerkeling: „Die Unsicherheit macht die Bahnunternehmen mürbe im Markt. Sie tragen das Risiko, dass DB Netz Nachforderungen erst nach einem Gang durch alle Instanzen geltend macht. Denn Jahre nach einem Transport eingehende Trassenpreisnachforderungen übernimmt natürlich keiner unserer Kunden. Nun befürchten wir auch noch eine dritte Klage der DB Netz AG.“ Das Netzwerk schätzt, dass in diesem Fall spätestens im kommenden Jahr die Unsicherheiten die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten und fordert die Politik auf, eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften in Angriff zu nehmen, wenn die DB Netz die erhobenen Klagen nicht zurücknehme.

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