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Bund will Bahnverkehr um rund 90 Millionen Franken jährlich entlasten

Bern, 04.03.2019 (BA/gm)
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) schlägt vor, die Entgelte für die Benutzung des Schienennetzes («Trassenpreis») ab 2021 um jährlich rund 90 Millionen Franken zu senken. Diese Entlastung soll an die Kunden weitergegeben werden: Im Güterverkehr stärkt dies die Verlagerungspolitik und im regionalen Personenverkehr können dank der Entlastung mehr Mittel in attraktive Angebote investiert werden. Beides verbessert die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs. Das BAV hat am heutigen Montag bei den betroffenen Kreisen die Konsultation gestartet. Definitiv darüber entscheiden wird der Bundesrat. 

Für die Benutzung des Schienennetzes müssen die Eisenbahnverkehrsunternehmen den Infrastruktur-betreibern einen sogenannten Trassenpreis bezahlen. Gemäss Eisenbahngesetz muss jeder Zug diejenigen Kosten decken, die er selber verursacht (Grenzkosten). Die jüngste Überprüfung der Grenzkosten hat gezeigt, dass diese dank Effizienzsteigerungen und der fortschreitenden Automatisierung gesunken sind, etwa bei Stellwerken. Das BAV sieht deshalb vor, den Trassenpreis ab 2021 entsprechend anzupassen und hat dazu heute die Konsultation der betroffenen Kreise gestartet. Mit der geplanten Trassenpreissenkung würde der Regionalverkehr gegenüber 2017 um gut 30 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Beim Fern- und beim Güterverkehr würde sich die Entlastung auf je 20 bis 30 Millionen belaufen.

Das BAV erwartet, dass die Eisenbahnverkehrsunternehmen die Entlastung grundsätzlich an die Bahnkunden bzw. an Bund und Kantone als Besteller des Regionalverkehrs weitergeben. Im Personenverkehr kann dies durch bessere Angebote oder Tarifmassnahmen geschehen. Der Güterverkehr wird durch eine angepasste Verrechnung von Transportkosten entlastet. Das kommt der verladenden Wirtschaft zugute und stärkt damit die Verlagerungspolitik. Beim Güterverkehr soll dies in Berücksichtigung des für 2019 geplanten Abbaus der Abgeltungen erfolgen.

Im Rahmen der vorgeschlagenen Revision der Netzzugangsverordnung schlägt das BAV weiter vor, den Lärmbonus für leise Güterzüge im Trassenpreissystem für vier weitere Jahre beizubehalten. Zwar werden in der Schweiz laute Güterzüge auf Anfang 2020 durch neue Lärmgrenzwerte verboten. Weil die EU dieses Verbot aber erst später umsetzt, bleibt der Lärmbonus als Anreiz zur Umrüstung auf leise Bremsen wichtig. Der Anspruch auf den Lärmbonus soll nur gewährt werden, wenn sämtliche Wagen eines Zuges auf leise Bremsen umgerüstet sind. Dies weil der lärmdämpfende Effekt schon bei einem einzigen „lauten“ Wagen erheblich geschmälert wird. Weiter sieht das BAV beim Trassenpreis neu einen Rabatt für lange Güterzüge vor, um die effiziente Nutzung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) weiter zu fördern.

Der Bundesrat wird nach Auswertung der Konsultationen über die Revision der Netzzugangsverordnung entscheiden.

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